braucht man auf einem Flohmarkt ein Reisegewerbe sobald man 1- 4 lesebrillen auf dem verkaufsstand hat?

4 Antworten

Wenn jemand auf dem Flohmarkt mehrere Neuwaren gleicher Art anbietet, dann liegt der Verdacht des gewerblichen Handels nahe. Ob es Sehhilfen oder Bettdecken sind, ist völlig unbedeutend.

Ein sogenannter "Gewerbeschein" (§ 14 GewO) wäre da übrigens auch nicht hilfreich. Wenn, dann brauchst du eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO).

Es geht nicht darum dass es Lesebrillen sind, sondern ob es den Eindruck macht aufgrund der Menge und des Zustands, ob es gewerbsmäßig erscheint.

Wenn deine Bekannte ihre eigenen Sachen verkauft- benötigt sie keinen Gewerbeschein.

Es ist aber anders wenn sie gebrauchte Sachen anderer verkauft..........

weil sie dann nicht ihre gebrauchten waren verkauft, sondern irgendwelche gerbrauchten waren

und das nennt man gewerbe

wenn du dein eigenes zeug verkaufst, ist es kein gewerbe

weil du ja eigentlich nicht brillen mit unterschiedlicher sehstärke hast

deshalb kamen die darauf

wenn es ihre wären, hätten die ja alle eine stärke