Brauche ich einen Gewerbeschein bei einmaliger Tätigkeit?

4 Antworten

Privatpersonen können in der Tat eine Rechnung stellen. Muss man allerdings dann auch bei der Steuererklärung mit dazuheften - also die Einnahmen!

Sehe da jetzt kein Problem! 16-jährige, die Zeitungen austragen sind auch nicht angestellt oder habe einen Gewerbeschein.

Solange sich das in kleinen Rahmen hält und nicht regelmässig ist, denke ich, dass das ok ist.

Gibt ja auch Leute, die auf eBay etwas verkaufen. Sind ja auch keine Händler!

Keine Rechtsberatung (und Richtigkeit) meinerseits, nur meine Meinung!

JaBu84  29.05.2019, 16:08

Die Zeitungsausträger werden auf 450,00€ Basis bezahlt und bei der Knappschaft und dem Finanzamt angemeldet. Die Lohnsteuer wird pauschal vom Arbeitgeber gezahlt.
Außerdem sind 16 jährige keine Selbständigen, da sie entsprechend angestellt sind. Der Vergleich eckt also gleich 2mal.

PeterP58  29.05.2019, 16:43
@JaBu84

"Außerdem sind 16 jährige keine Selbständigen" < sagte ich, ja! ... etc. pp

Ich kann Dir nur den Rat geben einmal beim entsprechenden Gewerbeamt anzurufen bzw. den Steuerberater zu kontaktieren, dort bekommst Du eine verbindliche Aussage.

Das Thema Scheinselbständigkeit ist immer etwas fraglich und bedarf einer genauen Prüfung der deutschen Rentenversicherung. Generell aber hast Du Recht, wenn man nur einen Kunden hat erweckt es schnell den Anschein allerdings ist dies in der Startphase einer unternehmerischen Tätigkeit durchaus die Regel. Ich hatte über 4 Monate nur einen Mandanten und habe nun einen Zweiten dazu gewonnnen, ein Dritter ist im Gespräch.
Das wirkliche Schlagwort lautet hier "Weisungsgebunden", kann Dein Auftraggeber Dir sagen was Du zu tun hast oder ist es Dir überlassen? Wenn Du alle Entscheidungen eigenständig OHNE Einverständnis des Auftraggebers tätigen kannst fällt die Scheinselbständigkeit eigentlich weg.

Perlilein 
Fragesteller
 29.05.2019, 16:54

Vielen Dank schon einmal für deine Antwort :) Ich werde auf jeden Fall im Gewerbeamt anrufen, die haben leider erst nächste Woche auf und da hätte die Firma gerne eine Antwort, deswegen habe ich mein Glück hier mal versucht! Ich möchte überhaupt nicht weiter als Promoterin tätig werden, es soll wirklich nur dieses eine mal sein, da ich danach mein Studium beende und eine feste Stelle suche. Also habe ich eigentlich nicht wirklich ein Gewerbe auf Dauer :D

Natürlich nicht. Ein Gewerbe ist auf dauerhafte Gewinnerzielung ausgerichtet (übrigens auch dann, wenn du dabei Verlust machst - auf die "böse Absicht" kommt es an).