Verkauf von digitalen Inhalten/Downloads und Gewerbeschein?
Wie wird der Online Verkauf von digitalen Inhalten/Downloads (z.B. selbst erstellte Ebooks) in Punkto Gewerbeschein gesehen? Ist die Tätigkeit als Dienstleistung oder Handel/Verkauf anzugeben?
2 Antworten
Gewerbe ist nicht so wichtig. Wichtiger ist, das Du das versteuerst.
Bis 17.500 im Jahr ist das ein Kleingewerbe. Eventuell läuft das auch über die Künstler und Sozialkasse. Du bist dann ja auch Autor der selbst vermarktet.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbe
Handel. Diese Unterscheidung bei der Gewerbeanzeige dient aber nur rein Statistischen Zwecken. Daher ist ein Kreuz an der falschen Stelle kein Problem.