Brauche Tipps und Hinweise für den Beschlussantrag (Eigentümerversammlung)?
Hallo,
ich möchte eine Balkonverglasung, in meinem Balkon bauen lassen.
Aber soweit ich weiß geht das nur mit der Abstimmung der Mehrheit der Eigentümer in der Versammlung. Nur brauche ich mehr Infos für die Anfechtungsfrist?
Und muss ich da noch etwas beachten bzw. schriftlich beantragen um mir die Erlaubnis zu erwerben.
Danke im voraus!
LG
4 Antworten
Stimmt die WEG der Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes nicht zu, haben Sie keine Chance.
Eine Anfechtungsklage gegen rechtswidrige WEG-Beschlüsse muss fristgerecht erfolgen. Für die Beschlussanfechtung eines WEG-Beschlusses gilt eine Frist von einem Monat ab dem Tag der Beschlussfassung. Danach ist der rechtswidrige Beschluss unanfechtbar – Rechtssicherheit geht hier vor Rechtmäßigkeit.
ich möchte eine Balkonverglasung, in meinem Balkon bauen lassen.
Damit könnte das ggf. Wohnfläche werden und eine Änderung der Teilungserklärung notwendig machen.
Klär das vorher ab.
ja, zu 1/4. Wenn das umhaust ist, kann das aber zu 100 % Wohnfläche sein.
Wenn es Deiner ist, muss doch keiner gefragt werden.
Gehört das Ding der Eigentümergemeinschaft, ist es eine bauliche Veränderung und die muss kein ET hinnehmen.
Für die Anfechtungsfrist gilt das Datum der Bekanntgabe vom Beschluss.
Viel Glück.
Solaranlage am Geländer muss genehmigt werden
Balkon ist immer Wohnfläche