Brauche Ich eine Genehmigung für die Errichtung eines Glasvorbaus?

4 Antworten

Kommt darauf an wo du wohnst, wie groß der Vorbau wird und was bei euch für Bauherren so gilt. Bei uns ist der Vorbau frei und muß nur angezeigt werden, wenn er größer ist als 20qm.

Das kommt stets darauf an und es gilt auch Landesrecht. Ausserdem gibt es manchmal auch garnz komische Stadtverordnungen:

Wintergarten:
Sie können natürlich auch einen Architekten einschalten, der diese
Abläufe in Ihrem Territorium kennt. Prinzipiell sind Wintergärten
Anbauten oder Bauwerke im Sinne des Baurechts Bauantragpflichtig, in
vielen Bundesländern genehmigungspflichtig, in einigen Bundesländern
kann eine Genehmigungsfreistellung erfolgen. Bis zu einer in der
jeweiligen Landesbauordnung festgelegten Größe sind in einigen
Bundesländern Wintergärten und Terrassendächer verfahrensfrei.


Wenn man mit einem Vorbau Raum umbaut, dann gilt im Grunde das gleiche wie für den Wintergarten.
Entsprechend sollte man mal im Baubürgerbüro anfragen oder dort vorstellig werden.

Grundsätzlich sind Außenveränderungen immer genehmigungspflichtig, es sei denn, die jeweils gültige LBO sähe bestimmte Änderungen explizit oder implizit als genehmigungsfrei an. Hier dürfte der Gang zur lokalen Genehmigungsbehörde Aufklärung verschaffen.

LouPing  20.02.2017, 17:09

Hey celllllllll

FordPrefect hat recht. 

Die Errichtung oder Änderung von Bauvorhaben regelt sich nach den Landesbauordnungen der Bundesländer. 

Pauschale Vorgaben, ab wann man eine Baugenehmigung braucht, gibt es nicht. 

Vieles ist in Einzelfällen im Gesetz geregelt. Pauschal lässt sich nur sagen, dass jedes größere Gebäude, das gewisse statische Anforderungen stellt oder die Interessen von Nachbarn beeinträchtigen kann, baugenehmigungspflichtig ist.

( Quelle H. )

Wir benötigten für den Wintergarten-aber auch für den nachträglich errichteten Glasvorbau am Eingang jeweils eine Genehmigung.

Hier kann dir nur das zuständige Amt zuverlässig Auskunft geben. 

normalerweise brauchst du die trotzdem, genauere Antwort kann dir deine Gemeindeverwaltung geben - ruf einfach mal an und frag nach!