Wie ist die Rechtslage zu beurteilen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo MrStrike,

in dem von Dir geschilderten Fall könnte man evtl. eine ungewöhnliche Härte geltend machen.

In Fall wäre der Nachzug der Oma nach Deutschland möglich.

Geregelt ist das im folgendem Gesetz:


§ 36 Aufenthaltsgesetz - Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger

(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 besitzt, ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.

(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.


Wie Du dem fett da gestellten zweiten Absatz entnehmen kannst, muss aber anerkannt werden, dass eine besondere Härte vorliegt.

Ist die Anerkennung erfolgt, wäre ein Nachzug grundsätzlich möglich.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn die Kinder die finanzielle Versorgung der alten Frau garantieren können.

Wieso gehen denn die Kinder, oder eines der Kinder, nicht zurück zu der alten Dame?

MrStrike 
Fragesteller
 17.01.2015, 12:28

Womöglich haben die ganzen Kinder ihren Job und Standpunkt schon in Deutschland.

baindl  17.01.2015, 12:39
@MrStrike
ihren Job und Standpunkt

Dann sollen sie eine Pflegekraft in der Türkei besorgen und bezahlen. Es ist ja schliesslich ihre Mutter.

Solange die Mutter noch lebendige Fam.angehörige in der Türkei hat wird es nichts mit dem Zuzug aus fam. Gründen..

Im Rahmen des Touristen-Visums mit den entsprechenden Verpflichtungen.. sollte die Frau, die nicht selber übernehmen.. kann sie 2x im Jahr normal auf Urlaub herkommen..

Eine Familienzusammenführung wird nicht infrage kommen, die Mutter kann höchstens Antrag auf Visa stellen und muss auch wieder retour.

Ich habe mal was von Familien Ausnahmen gehört. Die gewähren so lange Asyl bis die Person kein Grund mehr hat zu bleiben. Ich würde einfach Asyl beantragen ich mein es muss ja nicht ausgerechnet dieser Grund sein, um in Deutschland Asyl zu bekommen.

MrStrike 
Fragesteller
 17.01.2015, 12:32

Asyl? Laut Grundgesetz können Asyl nur Leute beantragen, die politisch verfolgt werden. In dem Fall liegt aber keine politische Verfolgung vor.

Semmiable  17.01.2015, 19:48

Du hast denn letzten Satz von mir nicht richtig verstanden wa?