Brauche ich bei 2 verschienen arbeitgebern in einem Monat bei beiden steuerklasse 6?

2 Antworten

Das Arbeitsverhältnis mit dem kleineren Gehalt lässt du mit StKl 6 abrechnen. das wird im nächsten Jahr ausgeglichen.

Erster Job ist Steuerklasse 1 und der weitere Steuerklasse 6.

Wenn du nur einen Job hast, bist du Klasse 1.

evermore90 
Fragesteller
 27.09.2017, 22:41

wenn man gleichzeitig bei 2 arbeitgebern angestellt ist ist, ist das ja klar. Aber bei nacheinander wirklich auch?

simonwiengarten  27.09.2017, 22:43
@evermore90

Wenn du nur einen Job hast, dann bist du Steuerklasse 1. Hast du parallel noch einen weiteren, dann kommt der in Klasse 6. Beendest du den ersten Job, solltest du den zweiten in Klasse 1 wechseln.

michi57319  28.09.2017, 00:18
@simonwiengarten

Wieso bei nacheinander? Du hast doch ganz klar gesagt, daß du für beide AG tätig bist. In dieser Zeit bist du beim neuen AG mit Klasse 6 beschäftigt und wechselst im darauffolgenden Monat in die Klasse 1, wenn du nur noch für den neuen AG tätig bist.

evermore90 
Fragesteller
 28.09.2017, 13:07
@michi57319

ja halt im selben Monat.

Arbeitsvertrag 1 (Kiel): 1.12.2015 - 8.10.2017.

Arbeitsvertrag 2 (Hannover): 11.10.2017 - 10.10.2018.

Darum halt nacheinander. Aber im selben Monat. Also in dem Sinne gleichzeitig. Darum stelle ich halt auch hier die frage anstatt zu googeln, weil ich dazu eh nichts finde.

Beim Kieler könnte ich aber auch sagen, das das Arbeitsverhältnis(ist ein komischer vertrag halt, da geht das) zum 30.09. endet. wenn nicht, bin ich eh Steuerklasse 6, und es gibt  nur probleme.

evermore90 
Fragesteller
 28.09.2017, 13:12
@evermore90

habe ich doch jetzt richtig verstanden. also sollte ich lieber chillen und kein Geld verdienen. Ich habe dieses Jahr schon 3 Monate auf Steuerklasse 6 gearbeitet, da mein Arbeitgber es falsch angemeldet hat. Da bleibt so furchtbar wenig über, das es sich nicht lohnt die busfahrkarte zu kaufen. Und ich brauche das Geld dieses Jahr und nicht nächstes.

simonwiengarten  28.09.2017, 17:38
@evermore90

Die Jobs sind nacheinander, also wären beide in Steuerklasse 1. Dass das falsch angemeldet wurde, müsstest du deinem Arbeitgeber melden, er soll die richtige Klasse nehmen.

Es kann aber auch sein, dass für die Lohnabrechnung keine Steuerklasse vorhanden war (nicht angegeben oder übersehen worden), dann wird automatisch die Klasse 6 genommen.

Das Jahr ist bald zu Ende, dann ordentlich die Steuererklärung machen, dann solltest du du auch das "fehlende" Geld bekommen.