Brandschutz: Unterschied Brandschutzkonzept Brandschutznachweis

3 Antworten

Ein Brandschutznachweis ist Bestandteil der Baubeschreibung zum Bauantrag. In ihm muss nachgewiesen werden, dass die Brandschutzvorschriften der Landesbauordnung eingehalten sind. Der Nachweis ist deshalb vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser anzuzfertigen; das Honorar dafür ist in der HOAI enthalten und kann nicht zuusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Brandschutzkonzepte sind in den Landesbauordnungen unterschiedlich gefordert. In der Regel nur bei "Sonderbauten" oder als Begründung für Abweichungen von den Vorschriften der Landesbauordnung; meistens kann ihre Erstellung auch nur von der Bauaufsicht angeordnet werden . Brandschutzkonzepte müssen deshalb Kompensationsmaßnahmen enthalten, die Ausstattung der Feuerwehren berücksichtigen, besonderes Gefährdungspotential berücksichtigen und somit ein "Gesamtkonzept" aller Maßnahmen des Brandschutzes über die gesetzlichen MIndestanforderungen und die reinen Bauvorschriften hinaus enthalten.

Die Erstellung von Brandschutzkonzepten ist deshalb eine Ingenieurleistung, die gesondert und zusätzlich honoriert werden kann.

Die Vorredner haben ja schon fast alles gesagt. Ergänzend: Das Brandschutzkonzept beinhaltet 21 Punkte, die abgearbeitet werden müssen und ist richtig viel Arbeit. Es gibt hierfür auch entsprechende Software, mit der man dieses bearbeiten kann.

Melchoor 
Fragesteller
 17.12.2012, 16:26

Vielen Dank schon mal für die Erläuterungen. Zu den 21 Punkten nochmal, die abgearbeitet werden müssen. Erschließen sich diese 21 Punkte dann aus den Allgemeinen Angaben ,Vorbeugender Brandschutz(Baulicher Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz) , Organisatorischer Brandschutz und Abwehrender Brandschutz? Unter der Berücksichtigungen der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadensaußmaßes im Hinblick auf die relevanten Schutzzielen!?

pharao1961  18.12.2012, 08:59
@Melchoor

Diese Punkte betreffen die Regelung für Sonderbauten §51, LBO, Saarland. (Ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst). Nicht jedes Bundesland hat diese Regelung. In Rheinland-Pfalz z.B. gibt es keine Sonderbauten, da ist eben ein Hotel oder Kaufhaus ggf. halt "nur" Gebäudeklasse 4 oder 5.

Bisher habe ich nur Brandschutzkonzepte fürs Saarland gemacht. Wie schon geschrieben, gibt es hierfür hervorragende Software. Ich nutz z.B. die von Vordruckverlag Weise (ich weiß, es gibt auch noch andere :-) ).

Demoversionen gibt es hier:

http://www.vordruckverlag.de/htm/download_von_demoversionen.asp

(PF Brandschutz 2013 - Erstellung von Brandschutzkonzepten)

Ein Brandschutznachweis ist der Nachweis über die eingehaltenne gesetzlichen Brandschutzvorgaben sowie der Berücksichtigung der im Brandschutzkonzept geforderten zusätzlichen Brandschutzvorgaben und ist somit ein Teil des von der Baubehörde zu genehmigenden Bauantrages.

Dagegen sind die Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten, wie: Bahnhöfe, die Begründung für Abweichungen und Zusatzforderungren von den allgemeinen Vorschriften und Verordnungen, da z. B. die Landesbauordnungen bei den Eisenbahnen des Bundes oftmals nicht gelten.

Die Brandschutzkonzepte umfassen auch den organisatoischen Brandschutz.

Die Brandschutznachweise sind von den Bauvorlagenberechtigten dem Bauantrag beizulegen.

Die Brandschutzkonzepte sind die Grundlage für die durchzuführende Bauplanung und dienen als Sicherheitsnachweis bei z. B. Sonderbauten. Der Nachweis zur Erfüllung der Vorgaben der Brandschutzkonzepte sind dann die Brandschutznachweise.

Brandschutzkonzepte müssen von einem geeigneten Bauingenieur erstellt und im Zwei-Augen-Prinzip von einem, an der Austellung nicht beteiligten, somit unbefangenen Dritten Bauingenieur geprüft und von der zuständigen Behörde genehmigt werden.