BG Rente Abgelehnt... Ohne Gutachter?
Hallo, hatte am 23.5.16 ein Arbeitsunfall. Sprunggelenk 3-Fach gebrochen, Bänder, Hacke... Und bin jetzt wieder "gesund" geschrieben. Bin in einer Arbeitsvermittlung, da ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben kann. Ich kann nicht länger laufen, stehen, Treppen steigen geschweige den Rennen. Abschluss Bericht vom D-Arzt am 3.2.17. Heute kam der Schreiben, dass ich keine Rente bekomme weil keine 20% erreicht sind. Wiederspruch?
3 Antworten
Der Widerspruch hilft nur, wenn sich damit beweisen lässt, dass die 20% doch erreicht oder sogar überschritten sind. Versuchen kann man es aber.
Deswegen würde ich es mit dem Widerspruch versuchen (Fristen beachten) und um einen Gutachtertermin bitten. Dann schlägt die Sachbearbeiterin 2-4 Gutachter vor, aus denen man sich einen aussuchen und einen Termin vereinbaren kann.
Hoi.
Widerspruch kann man auch erst einmal "fristwahrend" einreichen, also ohne weitere Begründung.
Lass dir alle medizinischen Unterlagen zuschicken, insbesondere das Rentengutachten, welches ja Grundlage für den Ablehnungsbescheid der BG war. Damit gehst du entweder zur Gewerkschaft, dem SozVd, dem VdK oder einem Anwalt für Sozialrecht und lässt die das mal überprüfen bzw. dich beraten.
Ein Gerichtsverfahren ist für dich übrigens kostenlos und einen Anwalt muss man auch nicht haben.
Das Gericht wird dann ein weiteres Gutachten erstellen lassen - dann weiss man mehr.
Ciao Loki
Mach einen Wiederspruch.!
Es war ein Arbeitsunfall.
Mein Vater hat 10Jahre für seine Rente kömpfen müssen...
Kann also ein langer Prozess werden.
Aber der D-Arzt, wo ich am 3.2.17 war hat sich noch nicht mal mein Fuß angeschaut. Ich schaffe gerade mal 0 Stellung. Wenn ich 3-4 Stunden laufe, mich dann auf die Couch lege, kann ich danach kaum noch laufen wegen den anlaufschmerz.