BG Rente richtig berechnet?
Ich habe durch einen Arbeitsunfall,im Rahmen einer Pflegetätigkeit eine dauerhafte MdE in Höhe von 20 durch die BG anerkannt bekommen.Da ich durch die Pflegetätigkeit nicht anderweitig berufstätig bin,wird bei mir der Mindestjahresverdienst zugrunde gelegt. Der Unfall war im Jahr 2011.Nun hat eine Bekannte,die Hausfrau ist und bereits seit einigen Jahren gegen die BG prozessiert,gemeint das ihr Anwalt eine deutlich höhere Berechnung zugrunde gelegt hat.Wie kann ich überprüfen ob die Höhe der Rente richtig berechnet wurde bzw.gibt es Ausnahmen oder Möglichkeiten einer anderen Berechnung ?
2 Antworten
Hoi.
Eine Korrektur könnte nur erfolgen, wenn der JAV unbillig wäre. Das erfordert aber einiges an Beweisen und Unterlagen. Ansonsten weisst du doch aber, was du im Jahr vor dem Unfall verdienst hast - auch im Bescheid wurde das ja erklärt.
§ 87 SGB VII Jahresarbeitsverdienst nach billigem ErmessenIst ein nach der Regelberechnung, nach den Vorschriften bei Berufskrankheiten, den Vorschriften für Kinder oder nach der Regelung über den
Mindestjahresarbeitsverdienst festgesetzter Jahresarbeitsverdienst in erheblichem Maße unbillig, wird er nach billigem Ermessen im Rahmen von Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst festgesetzt. Hierbei werden insbesondere die Fähigkeiten, die Ausbildung, die Lebensstellung und die Tätigkeit der Versicherten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls berücksichtigt.Ciao Loki
Man kann den Bescheid von einem anerkannten Rentenberater überprüfen lassen. Hier Link zur Suche:
http://www.rentenberater.de/index.php?option=com_content&view=article&id=38&Itemid=214