BG Rente richtig berechnet?

2 Antworten

Hoi.

Eine Korrektur könnte nur erfolgen, wenn der JAV unbillig wäre. Das erfordert aber einiges an Beweisen und Unterlagen. Ansonsten weisst du doch aber, was du im Jahr vor dem Unfall verdienst hast - auch im Bescheid wurde das ja erklärt. 

§ 87  SGB VII Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen

Ist ein nach der Regelberechnung, nach den Vorschriften bei Berufskrankheiten, den Vorschriften für Kinder oder nach der Regelung über den

Mindestjahresarbeitsverdienst festgesetzter Jahresarbeitsverdienst in erheblichem Maße unbillig, wird er nach billigem Ermessen im Rahmen von Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst festgesetzt. Hierbei werden insbesondere die Fähigkeiten, die Ausbildung, die Lebensstellung und die Tätigkeit der Versicherten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls berücksichtigt.

Ciao Loki