BFD und Schwanger?

2 Antworten

https://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/a-bis-z.html Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz findet im Bundesfreiwilligendienst Anwendung. Es gelten u.a. die besonderen Vorschriften zur Gestaltung des Arbeitsplatzes (= BFD-Einsatzplatzes), zum Kündigungsschutz usw..

Es besteht Anspruch auf die Mutterschutzleistungen, wie die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen und Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen.

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/fragen.html

Mutterschutz

Die gesetzlichen Vorschriften zum Mutterschutz, insbesondere das Mutterschutzgesetz, finden im Bundesfreiwilligendienst uneingeschränkte Anwendung. Arbeitsplatz i. S. d. Mutterschutzgesetzes ist der BFD-Einsatzplatz.

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/bundesfreiwilligendienst-geldleistungen-der-kasse-an-bufdis_242_165684.html

Du musst das sofort sagen. Damit gilt für dich dort Beschäftigungsverbot. Der Träger kann dich woanders einsetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung