BFD Kündigung wegen ausbildung?

2 Antworten

daher muss ich ja schon einen monat vorher kündigen (glaube ich)

Du hast eine Kündigungsfrist von vier Wochen, nicht ein Monat. Wenn du zum 31.07.18 kündigen willst, muss deine Kündigung spätestens am 03.07. in der Einrichtung vorliegen. Schick zur Sicherheit auch eine Kopie ans Bundesamt.

ist meine frage ob mir deswegen der Bundesfreiwilligendienst aberkannt werden kann.

So oder so ist es ein Bundesfreiwilligendienst. Deine Einsatzstelle bzw. deren Träger stellen dir ein Zeugnis und eine Dienstzeitbescheinigung aus - dazu sind Einsatzstelle oder Träger verpflichtet.

Nein, aberkannt kann er dir nicht werden. Der Träger, bzw. deine Einrichtung muss dir auch ein Arbeitszeugnis für den Zeitraum in dem du dort tätig warst ausstellen.

Eine Ausbildung hat Vorrang vor einem BFD, welches freiwillig geleistet wird und nicht einmal Prüfungsrelevant ist und somit keine Bewertung erfolgt.