Bezugskosten buchen

3 Antworten

Beim Kauf eines Anlagegutes werden die "Nebenkosten" (Beim Firmenwagen etwa die Überführung usw.) dem Gut zugeschlagen, gehören also zu den Anschaffungskosten. Du darfst sie also nicht sofort als Aufwand geltend machen und deinen Gewinn schmälern, sondern musst sie mit dem Hauptgut zusammen über die Nutzungsjahre abschreiben. Solltest du dann noch Skonto abziehen dürfen, verringern sich allerdings die vorläufigen Anschaffungskosten.

Bezugskosten werden bei Anlagegütern aktiviert: Das heißt sie gehen in den Wert des Anlagegutes mit ein.
Bei anderen Gütern ist das nicht der Fall.

Marie1212 
Fragesteller
 31.05.2015, 13:15

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Jetzt verstehe ich das. Das habe ich ja ganz überlesen bei mir.

Gabel1953  31.05.2015, 13:49
@Marie1212

Bitteschön,:-)))  freut mich, dass ich Dir helfen konnte.

weil das eine anlagevermögen ist