Betrug schlimmer als Diebstahl?

4 Antworten

Wenn man das Internet richtig fragt, namentlich das StGB direkt konsultiert, erhält man auch die richtigen Antworten: http://dejure.org/gesetze/StGB/12.html

§ 12 StGB bestimmt den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen nach der Mindeststrafe. Da Diebstahl (§ 242 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) denselben Strafrahmen, nämlich Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe haben, sind beide Straftaten Vergehen, weil ihr Mindestmaß unter einem Jahr liegt.

Wo liegt außerdem bei beiden Normen der Personenschaden? Wenn jemand einem anderen etwas wegnimmt oder ihn über die Eigenschaft einer Kaufsache täuscht, ist dieser doch nicht gesundheitlich geschädigt.

Es sei denn, du meinst eigentlich Raub (§ 249 StGB), wo der Täter zum Zweck der Wegnahme Gewalt anwendet oder zumindest androht. Das ist aber auch wirklich ein Verbrechen wegen des Strafrahmens von einem Jahr bis zu 15 Jahren.

Der normale Diebstahl nach § 242 StGB ist - wie der normale Betrug nach § 263 StGB - ein Vergehen, da er nach § 12 StGB nicht mit einer Mindeststrafe von einem Jahr versehen ist.

Der Unterschied zum normalen Betrug nach § 263 StGB ist jedoch, dass Diebstahl Taten nach § 242 StGB gemäß § 245 StGB mit der Führungsaufsicht belegt werden können.

Dann gibt es auch die besonders schweren Taten in Form von zum Beispiel gewerbsmäßigen Betrug ( § 263 StGB, Mindeststrafe 6 Monate ) oder gewerbsmäßiger Diebstahl ( besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB, Mindeststrafe 3 Monate )

Beim Diebstahl entsteht aber kein Personenschaden. Das ist eventuell der Fall beim Raub nach § 249 StGB .

Der Kapitalismus hat den Betrug quasi im Leibe, d e s h a l b ist Betrug nach der Rechtsprechung des BGH nach 3 Einzeltaten "Gewerblicher Betrug" und wird mit mindestens 2 Jahten Haft bestraft. Und weil das Gericht ab 2 Jahre keine Bewährung mehr aussprechen darf, landet man dann unversehens im Knast.

Im Sozialismus waren politische Straftaten am Schlimmsten. Warum? Sie untergruben die sozialistsiche Staats- und Gesellschaftsordnung und das friedliche Zusammenleben der Bürger.

Gesellschaftsgefährdung hier und dort. Alles klar?

Nein das stimmt nicht beides wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf bestraft. (siehe Paragraph StGB 263 242).