Bestellt nicht bezahlt, aber Artikel behalten?

11 Antworten

Du hast einen Artikel bestellt und damit deine Kaufwunsch eindeutig kund getan. Daher musst du die Ware die du erhalten hast auch bezahlen - oder zurück schicken.

Wenn dir der Lieferant einfach so Ware zuschickt - ohne dass du sie tatsächlich bestell hast - dann musst du sie nicht bezahlen.

Du hast aber bestellt.

Ja sicher. Wer bestellt und behält, muss auch zahlen.

Wenn du es bestellt hast ja.

Selbstverständlich bleibt Deine Zahlungspflicht bestehen, auch wenn der Händler Dir dem Anschein nach erst "verspätet" eine Rechnung hat zukommen lassen.

Im Bedarfsfall musst Du beweisen, dass Du bezahlt hast und nicht der Händler muss beweisen, dass er keine Zahlung erhalten hat.

§ 433 (2) BGB

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Noch Fragen?