Berufsgenossenschaft Rente wegen Behinderung

5 Antworten

Eine BG Rente bekommst du nur bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit. 30 % (und auch eine mögliche "Aufstockung" durch einen Gleichstellungsantrag auf 50 %) reicht nicht.

Das ist ein langer Weg, soviel kann ich dir schon mal sagen. Wenn Du in einer größeren Firma bist und ihr einen Betriebsrat habt, dann ist da auch ein/e Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung, an den/die wendest du dich am Besten. Dann muss ein Antrag gestellt werden, du musst sicher noch einige Arztbesuche machen und dann der ganze Papierkram mit der Rentenkasse. Ein Amtsarzt muss feststellen, ob es tatsächlich von der Arbeit kommt, wenn da nur kleine Dinge sind, die es auch sein können, dann wird das nicht durchgehen. Die werden erst mal sagen ein GdB von 30% ist noch im Rahmen des Weiterarbeitens... Trotzdem viel Erfolg :-)

Aber theoretisch wenn alles durchgeht und es klappt kann man auch weiter arbeiten oder nicht? Und diese Rente wird dann doch bis zum Tod fortgezahlt?

Lokicorax  23.01.2015, 08:49

Hoi.

Ja, man kann ganz normal weiterarbeiten, den die Rente soll einen abstrakten Schadensersatz darstellen. Gerade bei kleinen M.d.E.-Sätzen ist die körperliche Einschränkung noch recht wenig spürbar, sodass oft fast ohne Einschränkungen noch lange der Job ausgeübt werden kann.

Es gibt aber auch Berufskrankheiten, da bekommt man nur dann eine Rente, wenn man die gefährdende Tätigkeit einstellt. Aber das wird dir die BG dann schon mitteilen.

Auch bei der zweiten Frage ein Ja, die Rente endet erst mit deinem Tode.

Ciao Loki

Nur wenn Du Deine Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bekommen hast, dann hast Du Anspruch auf eine Rente von der BG.

Nur wenn ein Dauerschaden durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit entstanden ist, hast du eine Chance auf eine BG-Rente.

Ein Behinderungsgrad hat damit nur am Rande zu tun.

dieter273  06.04.2015, 15:48

Hallo,

stelle bei deiner BG einen Antrag auf Anerkennung deiner BK. Dieser kann formlos oder zur Niederschrift bei deiner BG erfolgen. Dann nimmt die Angelegenheit ihren Lauf.

Alles Gute