Bekomme ich Steuern und Sozialabgaben erstattet?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Kalenderjahr hast du einen Steuerfreibetrag von 7.664 €. Allerdings beginnt da noch nicht die Steuerzahlung, sondern erst werden noch Werbungskosten und u.U. Vorsorgepauschale abgezogen.

Nun zu Deiner Frage: Wenn du nicht mehr als 50 Arbeitstage zusammenbringst - das muss vorher festgehalten werden - brauchst weder Du noch Dein Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen. Solltest Du mehr als 50 Tage im Kalenderjahr arbeiten sind Sozialabgaben fällig und Du hast keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. In dem Fall zahlst Du für beide Jobs Sozialabgaben.

alena 
Fragesteller
 27.12.2009, 00:51

Mehr als 50Tage habe ich aufjedenfall gearbeitet und das ich prinzipiell zahlen muss ist mir auch klar. Mich würde es nur ärgern, wenn ich aufgrund meines schussligen AGs nun mehr als nötig zahlen muss weil ich einen Monat länger in LstKlasse VI eingestuft wurde.

Matze80  27.12.2009, 00:56
@alena

Die Höhe der Sozialabgaben sind unabhängig von Deiner Lohnsteuerklasse. Wenn Du aufgrund eines Fehlers Deines AGs einen Monat zu lange in Klasse VI eingestuft wurdest, bekommst Du die Steuern nicht automatisch mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Du müsstest die zuviel gezahlten Steuern für diesen einen Monat gerichtlich einklagen oder Dich mit Deinem AG einigen.

alena 
Fragesteller
 27.12.2009, 01:01
@Matze80

Haben eben mithilfe eines Brutto/Netto Rechners nachgerechnet. Die Höhe der Sozialabgaben ändert sich nicht, da sich das Bruttogehalt nicht ändert. Siehe auch meine eigen Antwort. Danke für die Antwort und damit den Lösungsweg.

Matze80  27.12.2009, 01:04
@alena

Freu mich über die "Beste Anwort"? ;)

Dann hast Du auf einer Karte mit Steuerklasse 6 zusätzlich gearbeitet? Die Steuern von dieser Karte - bekommst Du fast komplett zurück erstattet.

alena 
Fragesteller
 27.12.2009, 00:47

Ja genau, der aktuelle Job läuft auf Lstkl.6. Obwohl er eigentlich auf 4 laufen müsste, da ich Job eins nicht mehr habe, aber der AG mir die Karte nicht zuschickt. Für Jan ist es dann egal, weil ich da ja sowieso die Neue habe. Bin ich froh wenn das alles geregelt ist ab Jan. Danke für die Antwort!

Panikgirl  27.12.2009, 00:48
@alena

Kannst Dich auf jeden Fall auf ein Sümmchen freuen bei der nächsten Steuer-Erklärung;-)

Das gibst Du beim Lohnsteuerjahresausgleich an. (Sobald Du Deine Lohnsteuerkarte erhalten hast) Die zuviel bezahlten Abgaben bekommst Du dann vom Finanzamt erstattet.

alena 
Fragesteller
 27.12.2009, 00:48

Danke für die Anwtort. War mir nicht sicher bei der Kirchenst., da diese ja weitergeleitet wird.

Mausi2548  27.12.2009, 00:52
@alena

Die bekommst Du auch zurück. (Anteilig oder vollständig)

JoWaKu  28.12.2009, 14:02

> Das gibst Du beim Lohnsteuerjahresausgleich an.

Das Ding heißt Einkommensteuererklärung.

.

> (Sobald Du Deine Lohnsteuerkarte erhalten hast)

Die gibt es nur noch selten zurück. In der Regel bekommt man vom AG ein DIN A4 Blatt "Lohnsteuerbescheinigung".

Vielen Dank für die Antworten, ohne die wäre der Knoten in der Leitung nie geplatzt.;-)

Die "zuviel" gezahlten Steuern werden erstattet da sie auf der "zuviel" berechneten Lohnsteuer basieren. Die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Bruttogehalt berechnet und ändern sich deswegen in der Höhe nicht.

Also, bekomme ich nur die zuviel gezahlten Steuern zurück.

JoWaKu  28.12.2009, 14:04

> Also, bekomme ich nur die zuviel gezahlten Steuern zurück.

Ja.

.

Aber die Monate, in denen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, sollten später in Deinem Rentenversicherungsverlauf auftauchen.

Heb zur Sicherheit die "Meldung zur Sozialversicherung" gut auf, die bei Deiner Lohnabrechnung gelegen haben sollte.