Über viele Jahre gezahlte Nebenkosten zurückverlangen?

8 Antworten

Hast du denn tatsächlich sowohl mit den Stadtwerken einen Liefervertrag als auch in deinem Mietvertrag zu berechnende Betriebskosten (hier Heizkosten)  als monatliche Vorauszahlungen vereinbart? Sind Heizkosten im Mietvertrag als abzuwälzende Betriebskosten vereinbart, darf das nicht pauschal erfolgen. Das wäre ein Verstoß gegen die Heizkostenverordnung. Heizkosten müssen (fast immer) nach Verbrauch abgerechnet werden.

Hier ist die vertragliche Vereinbarung wichtig. Wenn hier vereinbart wurde, dass der Mieter eine Pauschale an den Vermieter zu zahlen hat, muss der Vermieter gar nichts erstatten.

Es stellt sich dann aber die Frage, auf welcher Grundlage der Mieter extra an die Stadtwerke gezahlt hat.

Gibt es für die Pauschale keine vertragliche Grundlage, greifen die 3jährigen Verjährungsfristen nach § 195 BGB.

Verjährungsfristen sind eins, das andere ist.. wenn die NK im Vertrag festgelegt waren,warum meldete man sich dann bei den SW an? Sprich. ist das wirklich "Schuld" des VM oder dessen, der sich quasi doppelt anmeldete? Und wäre dann +berhaupt6 was vom VM zu fordern?

Denn die NK werden ja im Mietvertrag genannt sein?

Das wäre unbedingt mit zu klären, bevor weitere Schritte kommen.

Zum Verständnis: Wenn die Flurreinigung per Umlage durch eine Putzkraft für alle erledigt wird, ich aber gleichzeitig selber eine "einkaufe" und zahle,. kann ich das ja nachher nicht dem VM zum Vorwurf machen?

Oder wenn ich immer mit Auto fahre, aber gleichzeitig jedesmal ein Zugticket zahle?

WhoozzleBoo 
Fragesteller
 09.03.2016, 11:45

Super Erklärung, danke. Und nachvollziehbar. Die Pauschale ist auf jeden Fall im Vertrag vereinbart, auf welcher Grundlage der Mieter nochmal an die Stadtwerke zahlt, kann ich gerade noch nicht sagen.

Hätte der M.ieter über 16 Jahre hinweg zusätzlich die Heizkosgen an die "Heilsarmee" als drittem Empfänger überwiesen, wie würde dann ihre Frage lauten!?!

An wen konnte denn der Mieter mit befreiender Wirkung gemäß Mietvertag die Heizkosten überweisen? - Eine evtl. Spendenfreudigkeit wäre in jedem Falle seine Angelegenheit.

Was ist denn im Mietvertrag vereinbart? Wenn jemand Geld ohne einer Forderung bekommt, so kann dieses Geld grundsätzlich zurück verlangt werden.