Beispiele für Formmangel im Arbeitsvertrag?

1 Antwort

Ein Formmangel liegt regelmäßig vor, wenn ein Vertrag oder eine Willenserklärung in einer bestimmten Form abzuschließen ist Schriftform, Notar, etc), diese dann aber nicht eingehalten wird.

Beim Arbeitsvertrag gibt es grundsätzlich keine Formvorschriften. Er kann auch mündlich abgeschlossen werden. Die wohl wichtigste Formvorschrift in diesem Zusammenhang ist daher wohl § 14 Abs. 4 TzBfG. Hiernach bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags der schriftform. Ebenso gibt es eine Schriftform für den Ausbildungsvertrag in § 11 BBiG.