bei einer Streitfrage , was zählt mehr , die Eintragung im Grundbuch oder die Zeichnung vom Liegenschaftsbuch?

4 Antworten

Das kommt darauf an, um was es in diesem Streit geht. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben hinsichtlich der dort eingetragenen Rechtsverhältnisse.

Also, Deiner Frage entnehme ich einen Widerspruch zwischen Grundbuch-Eintrag und amtlichem Lageplan/Liegenschaftskarte, ist das richtig? Du musst schon Genaueres sagen, sonst ist die Frage nicht beantwortbar. Prinzipiell steht im Grundbuch nur ein Ist-Zustand zum Zeitpunkt des Eintrags, also vieles ist dort sogar veraltet, z.b. auch Bankeintragungen über Grundschuld etc. werden solange drin gelassen also nicht gelöscht, bis es vom Eigentümer beantragt wird, jedoch spätestens bei Verkauf. Die amtlichen Lagepläne werden aber in regelmäßigen kurzen Abständen vermutlich sogar jährlich aktualisiert. Alle genehmigten Neubauten/Anbauten/Grundstücksänderungen... werden aufgemessen und umgehend eingetragen, damit verdient das Katasteramt sein Geld... Aber besser Deine konkrete Frage, bitte...

Hi,

nichts ist wichtiger oder zählt mehr?

Das wird alles in der GBO (Grundbuchordnung) geregelt, ohne Grundbucheintrag keine Eintragung ins Liegenschaftsbuch oder umgekehrt.

Ein Gemälde vom Unterbuch.