Eintrag im Grundbuch "Sanierungsverfahren wird durchgeführt".Ist es hinderlich beim Grundstückskauf?

5 Antworten

Zur reibungslosen Durchführung einer im öffentlichen Interesse stehenden städtebaulichen Maßnahme kann die Gemeinde bestimmte Grundstücke in ein Sanierungsverfahren einbeziehen. Das Verfahren wird durch die Gemeinde eingeleitet und kann durch Eintragung eines entsprechenden Vermerks in Abt. II des Grundbuchs gesichert werden. Ein im Grundbuch eingetragener Sanierungsvermerk bewirkt, dass die Sanierungsbehörde der Gemeinde der Belastung (nicht aber der Abtretung oder Rangänderung) eines Grundpfandrechts zustimmen muss.

Im Einzelfall kann dies hinderlich sein, wenn deutlich höhere Belastungen als bisher geplant sind. Zweckmäßig erscheint es mir, in jedem Fall genauere Informationen über die geplante Sanierung des Gebietes einzuholen und Kontakt mit der Sanierungsbehörde aufzunehmen. Da die Sanierungskosten regelmäßig zumindest teilweise auf die Eigentümer umgelegt werden, ist auch hier Vorsicht gefragt / helfen nähere Informationen.

Das bedeutet zwar die Möglichkeit, zur Sanierung oder Bebauung erhebliche Zuschüsse erhalten zu bekommen - worauf aber kein Rechtsanspruch besteht -, hat aber die Nachteile, dass man sich den Anforderungen des "Sanierungsträgers" (-meistens die Gemeinde-) völlig ausliefert und nach Abschluss der Sanierung Ausgleichszahlungen in nicht abschätzbarer Höhe (-Abschöpfung der Wertsteigerung -) zahlen müss.

So ein Eintrag hat den Vorteil, dass ein neuer Eigentümer,( Käufer) die Bedingungen des Sanierungsverfahren übernimmt. Meistens werden solche Sanierungen von der LAndesentwicklungesgellschaft, bzw, von der Kommune mit 20 % der Gesamtkosetn bezuschusst.

frage dort mal bei der Kommune nach.

Hallo! Gute Frage! Die Eintragungen im Grundbuch haben schon ziemlich etwas für sich. Das Löschen derselben kann schon große Problem bzw. Gerichtsverhandlungen nach sich ziehen, vor allem bei Bauern, die sich mit Wegerechten, Ersitzungsrechten oder mit den sogenannten "Giebigkeiten", die man einst der Kirche geben musste, beschäftigen müssen. Ebenso werden Schulden, die beim Eigenheimbau entstehen, im Grundbuch - zumindest ist es so bei uns - eingetragen. Wenn man die Schulden, deren Eintragung ja sozusagen als Ersatz dient, dass bei Nichtbezahlung das Haus oder der Grund gepfändet werden müsste, trotz Tilgung in seinem Grundbuch nicht löschen will, ist das jedem selbst überlassen. Beim Kauf eines Grundstückes, wo noch irgendwelche Rechte eines anderen vorhanden sind, würde ich auf alle Fälle dafür plädieren, dass sie im Grundbuch gelöscht werden, wenn man jemals ungstörter Besitzer desselben werden möchte.

matwot  03.09.2009, 09:23

Diese "Antwort" hat mit der Fragestellung nichts zu tun. Was soll das? Zuviel Zeit?

DERM0RlTZ  06.07.2011, 12:50
@matwot

Ich finde, sie hat sehr viel mit der Frage zu tun. Jedenfalls gibt es keinen Grund, einen hilfsbereiten Menschen so anzublaffen. Mir hat die Antwort grad sehr geholfen.

Frenzi73  10.11.2015, 10:33
@DERM0RlTZ

auch wenn die Antwort umfangreich und vielleicht informativ war, hat matwot recht, Sie hat mir der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun.

Dahinter verbergen sich stets Kosten für den jeweiligen Eigentümer des Grundstückes! Dringend vor einem Kauf bei der zuständigen Stelle der Kommune anfragen, was sich dahinter verbirgt, bevor man ein solches Grundstück kauft; das kann sonst ein böses Erwachen geben!