Bei eBay als kleinunternehmer Rechnung schreiben?

5 Antworten

Man kann auch die Rechnung gesondert per Mail an den Kunden schicken , verpflichtend zur Sendung die Rechnung zu schicken bist du so nicht. Aber eine Rechnung ausstellen musst du dem Käufer auf jedem Fall. Wie er die Rechnung bekommt ( notfalls auch mit Brieftaube oder du bringst Ihm die Persönlich vorbei) ist egal. Aber du Bis Verpflichtet ihm eine auszustellen mit der Angabe deiner Steuernummer die du vom Finanzamt hast. Selbst als Kleinunternehmer

Natürlich muss eine Rechnung rein, das hat nichts damit zu tun, ob du Kleinunternehmer oder Unternehmer bist.

Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, darfst du nur keine Mehrwertsteuer in der Rechnung angeben.

lovegirl12345 
Fragesteller
 14.03.2018, 14:58

Kann das eine Abmahnung oder sonstigen Ärger geben?

FGO65  14.03.2018, 14:59
@lovegirl12345

Ja.

Wo ist denn das Problem, da eine Rechnung beizulegen?

lovegirl12345 
Fragesteller
 14.03.2018, 15:03

Da gibt es kein Problem, werde natürlich auch eine beilegen hat mich nur mal interessiert , danke :).

Bakaroo1976  14.03.2018, 21:49

Bitte § 14 UStG mal genau lesen!

Jeder Unternehmer ist verpflichtet eine Rechnung auszustellen.

Mitschicken musst du die aber nicht. Du hast auch 6 Monate Zeit, um die Rechnung auszustellen. Machst du das nicht kann das sehr unangenehm (Finanzamt) für dich werden. Da steht immer der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum.

Näheres steht in § 14 UStG. Das solltest du dir unbedingt mal ansehen.

lovegirl12345 
Fragesteller
 14.03.2018, 15:07

Vielen Dank

Bakaroo1976  14.03.2018, 18:07

"Jeder Unternehmer ist verpflichtet eine Rechnung auszustellen." - Nö, Du solltest Dir den von Dir zitierten § 14 UStG selbst auch noch einmal durchlesen.

qugart  15.03.2018, 06:47
@Bakaroo1976

Ja. Ist schon recht. Weil wir sind alle blöd hier und wissen nicht was gemeint ist.

Viel Spaß im Leben.

Du weißt aber, das es für den Inhalt von Rechnungen bestimmte Vorgaben gibt, die mindestens eingehalten werden müssen?

lovegirl12345 
Fragesteller
 14.03.2018, 15:02

Das weiß ich natürlich ich meinte mit meiner Frage was du genau meinst , das es ja nichts mit meiner Frage zu tun hat , natürlich habe ich mich informiert ;).

„Kleinunternehmer“ ist eine reine Sache des Umsatzsteuerrechts.

Ansonsten hast Du die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Unternehmen auch.

Und die Käufer haben ein Recht auf einen Kaufbeleg.