Befreiung nach §241a HGB?

2 Antworten

Ich nehme an, dass es sich um ein Handelsgewerbe handelt, also besteht für alle Jahre handelsrechtliche Buchführungspflicht.

Im § 238 HGB steht: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.

Montiplex  05.06.2020, 10:56

Solange er aber Einzelkaufmann ist (was ich auch aus der Aufgabenstellung entnehme), kann § 241a HGB greifen.

Wenn ich mich nicht täusche für die Jahre 2018 und 2019.
2018 weil der Umsatz über 600.000€ liegt und für 2019 weil der Jahresüberschuss über 60.000€ liegt

1strabag  22.05.2020, 19:01

das sind aber die Grenzen aus der AO, nicht aus dem HGB......