Bebauungsplan anfechten....

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Einen BPl kann man nur anfechten, wenn

  1. er rechtskräftig ist
  2. die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist und
  3. man betroffen ist (also innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches Eigentum hat; Mieter reicht nicht)

Später kann man ihn nur "inzidenter" anfechten, indem man sich einen Bauantrag wegen entgegenstehender Festsetzungen ablehnen lässt und nachzuweisen versucht, dass diese Festsetzung rechtswidrig ist.

Sie ist aber nur dann rechtswidrig, wenn in die Rechte eines Eigentümers unzulässig eingegriffen wurde oder schwerwiegende Verfahrensfehler bei der Aufstellung nachgewiesen werden.

Achtung:

derartige Klagen sind seht teuer und selten erfolgreich. Ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat kann nur ein erfahrener FAchanwalt für Bau- und Architektenrecht beurteilen!

um was geht es den ?

Am besten ist es, wenn man bei der öffentlichung Auslegung des BBP bereits seine Einwendungen vorbringt. Dieses werden dann gewertet und entsprechend gewürdigt. Eine spätere Anfechtung scheint sehr schwierig, da das Gericht hier einen Verwaltungsfehler sehen muss, um gegen die Gemeinde zu entscheiden. Eine Behörde wird einer "Fachbehörde" sprich Gemeinde nicht einfach einen Fehler ankreiden, das ist so wie mit den Augen aushacken bei den Krähen.... Es muss ein Formfehler vorliegen, sonst geht gar nichts.