Baugenehmigung für Umbau Ladengeschäft in Wohnung?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Ja natürlich ! 80%
Nein 20%
Ja 0%
Weiß nicht 0%

4 Antworten

Nein

Nur eine Baumitteilung machen , mit Skizze - besser fachgerechte Zeichnung !

Ist das ev. gemeldet bei der Denkmalpflege , weil diese Haus schon sehr alt ist und in einer historischen Umgebung steht ? Dann könnte es Auflagen geben , für die Sichtfläche ! Muß aber nicht !

Ja natürlich !

Bauordnungsrecht ist Landessache, sodass ich keine allgemeingültige Antwort schreiben kann. In den meisten Bundesländern dürfte die Rechtslage aber anders sein.

Im Regelfall ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, sodass ein Bauantrag erforderlich ist. Ich würde dies auch dringend empfehlen. Sollte die zuständige Behörde feststellen, dass keine Genehmigung vorliegt, kann dies teuer für euch werden.

Ja natürlich !

Hallo, ich würde sagen auf jeden Fall da ihr ja die Aussenansicht ändern wollt und dafür braucht ihr schon eine Genehmigung, ob die Nutzungsänderung auch angezeigt werden muß kann ich nicht sagen aber ich nehme an das wird das Finanzamt auch interresieren.

.... bei uns nicht möglich, da muss zuvor die Nutzungsänderung beantragt werden und wenn das dem Bürgermeister nebst Team nicht passt, wird das auch nichts.