Darf ein Elektriker die Höhe der Lichtschalter und Steckdosen ohne Absprache mit dem Bauherren,der immer zugegen ist,nach unten verändern?

3 Antworten

Hallo melle2510,

die Frage hast Du Dir schon selber beantwortet, in dem Du in Deiner Frage erklärst das der Bauherr immer zugegen war.

Solltest Du mit Deinem Elektrohandwerker vor Gericht ziehen, würde Dir ein Richter genau das vorhalten. Du hättest noch während des Umbaus eingreifen können. Zu diesem Zeitpunkt wäre der Aufwand überschaubar gewesen und eine Änderung hätte nur minimale Kosten verursacht, die ggf. der Elektrohandwerker gar nicht in Rechnung gestellt hätte.

Anders verhält es sich, wenn eine Ausschreibung vorgelegen hat und in dieser die Höhe der neuen Schalter mit 1,3m vorgegeben war.

Die DIN gilt auch in diesem Fall als anerkannte Regel der Technik.


melle2510 
Fragesteller
 09.07.2016, 23:25

Der Knackpunkt ist dieser da ich immer zugegen bin,weil ich zuhause als Tagesmutter tätig bin. Da ich diese jedoch nicht direkt an der Baustelle betreibe,sondern mich entweder im Garten oder Spielzimmer aufhalte,kann ich dem Elektriker nicht ständig über die Schulter schauen.Es wird jedoch jedesmal,vor Beginn der Arbeiten,alles genauestens besprochen was,wie und wo und sogar von mir oder meinem Mann an die Wände gezeichnet.Es wird sich selten daran gehalten,wo man sich echt die Frage stellt wer hier wohnen muss und wer der Hausbesitzer ist😱Da der werte Herr Elektriker sich gerne ohne Veranschiedung zurückzieht und ich es dann nach getaner Arbeit sehe,ist das Kind dann immer in den Brunnen geplumpst. Wir haben dies bereits zweimal zur Sprache gebracht,jedoch kann oder will er sich dann selten an unsere Worte, Aufschriften an den Wänden oder auf den Plänen erinnern....

ProfDrStrom  09.07.2016, 23:56
@melle2510

Das ist sicher ärgerlich wenn sich nicht an Absprachen gehalten wird, aber am Ende eines Umbaus muss vom Bauherrn eine Abnahme erfolgen. 

Entweder offiziell mit Übergabeprotokoll oder stillschweigend. Stillschweigend bedeutet Du benutzt die Anlage ohne Sie dokumentiert beim Elektrohandwerker zu reklamieren.

Wenn Du dann noch die Rechnung bezahlt hast, wird es sehr schwierig Deine Ansprüche durchzusetzen. 

Sollte Dein Handwerker sich nicht mit Dir einigen, hast Du die Möglichkeit den Rechtsweg einzuschlagen. Am Ende verdienen meistens nur die Anwälte.

melle2510 
Fragesteller
 10.07.2016, 15:30

Glück im Unglück,denn bisher kam nur eine Rechnung für die ersten Arbeiten rein...die nächste wird mit Abzügen gezahlt,da der Werte Herr vorerst für drei Wochen im Urlaub ist und mein Mann somit alles ändern darf/muss und die vorbereiteten Sachen auch irgendwie verlegen muss,obwohl das schon längst fertig sein sollte😏

Ein Elektroniker richtet sich nach dem aktuellen Stand der Normung. Wenn es dabei Änderungen gibt und der Bestand also die alten Schalter nicht die aktuelle Höhe haben, sollte sowas vorher abgesprochen werden wie gebaut wird. Da Sie mit der neuen Installation nicht zufrieden sind, bleibt Ihnen nur eine nachträgliche Rücksprache mit der Hausverwaltung oder dem Bauherren. Mit denen sollten Sie ebenso die Kostenfrage klären.

melle2510 
Fragesteller
 08.07.2016, 03:04

Da Haus ist unser Eigentum,sprich er müsste es wenn vorher mit uns absprechen.Ich hätte ihm sogar vor Beginn einiger Arbeiten gesagt das alles so belassen werden soll wie es ist....sprich die Verlegung der Leitungen und die Höhe sollten identisch bleiben...nur die Höhe wurde ständig verändert. Die Schalter waren zuvor auf 1,30m und liegen nun auf 1,10m.Jetzt haben wir eine kunterbunte Mischung zwischen diesen beiden Maßen und meine Tageskinder und der Stromanbieter freuen sich😔

Tja doof gelaufen. Hoffentlich gibt es die Absprachen schriftlich.  Ab jetzt ist es Vertragsrecht. Abweichung der Höhen ist nach Absprache sicherlich möglich. 

Es ist keine sicherheitsrelevante Norm. Wer was anderes behauptet solle mir bitte die Vorschrift (DIN VDE) nennen. 

acoincidence  08.07.2016, 07:37

Abgesehen von der Absprache. Hätte ich als Handwerker in der baubesprechung ausdrücklich auf eine schriftliche Vereinbarung vom Kunden verlangt wenn ich wirklich Schalter auf 1,3 Meter setzten müsste. 

Sorry aber den Kindern kann man beibringen das die die Finger vom Lichtschalter lassen sollen. Vielleicht ist es Ihnen zu dunkel zum Spielen und sie sind es von zuhause nicht anders gewöhnt alleine schalten zu dürfen. 

Mein großer ist 6 und durfte schon immer alleine schalten. Aber bis heute noch nicht ungefragt einen Stecker in die Steckdose einstecken. Und dadran hält er sich auch. 

melle2510 
Fragesteller
 08.07.2016, 08:32

Doof gelaufen für den Elektriker oder Bauherren? Das geht aus der Antwort für mich nicht richtig hervor, da man es von zwei Seiten lesen kann.

melle2510 
Fragesteller
 08.07.2016, 08:34

Zweite Antwort wurde erst jetzt angezeigt. Ok.

melle2510 
Fragesteller
 08.07.2016, 08:41

Bei den Kids geht es mehr um die Sicherheit und selbst in Kindergärten sind sie höher angebracht.Da auch hier bereits eine Abnahme erfolgte,muss eine weitere erfolgen. Diesen Sachstand kennt der Elektriker und bei 1-jährigen Kindern kann man noch nicht viel Vernunft erwarten....es gibt eben solche und solche

acoincidence  08.07.2016, 10:04
@melle2510

Nein, das hat leider nix mit der Sicherheit zu tun. 

Worauf willst du dich da berufen? 

Wenn ein Kind einen Lichtschalter betätigt ist es absolut Sicher. Und Höhe ist kein Schutz vor ungewollten schalten. 

Mein Sohn hat sich damals (unter 2 Jahre ) eine Stuhl zum Lichtschalter geschoben und ist draufgeklettert. 

Natürlich gibt es solche und solche. Aber die Aufsichtsperson ist verantwortlich und es gibt Kinderschutzsteckdosen die das schlimmste verhindern. 

Ein Lichtschalter gehört auf 1,05 bzw 1,10m außer jemand wünscht schriftlich eine Abweichung. 

Ich wiederhole. Es gibt keinen VDE Vorschrift nach der der Elektriker verstoßen haben könnte. Alles was ihr abgesprochen habt ist Vertragsrecht und Vertragserfüllung. Warscheinlich nach BGB und nicht nach DIN VDE. 

Viel Glück.