Bafög und Hartz4 was wird abgezogen?

6 Antworten

Du solltest das sehr schnell machen, das Jobcenter wird in Kürze nichts mehr für dich bezahlen.

Schau auf den ALG2 Bescheid, da siehst du deinen Anteil an Hilfe zum lebensunterhalt und KdU, dieses Geld wird nicht mehr fließen. da deine Mutter keinen unterhalt für dich zahlt, wäre zu überlegen ob das kindergeld direkt an dich ausgezahlt wird

Rheinflip  08.10.2021, 21:26

vielleicht stehst du dich besser wenn du komplett ausziehst

Ich hoffe Du hast den Beginn deines Studiums dem Jobcenter schon mitgeteilt und das am besten mit einer ALG - 2 Veränderungsmittelung, findet man auch im Internet zum ausdrucken !

Wenn Du unter 25 bei deiner bedürftigen Mutter wohnst, die mit dir Leistungen vom Jobcenter bezieht und Du nicht nebenbei noch arbeiten gehst, dann hast Du auf dein Bafög - einen pauschalen Freibetrag von 100 €.

Dieser ist zur Deckung deiner ausbildungsbedingten Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten gedacht, oder auch wie in einem Studium für Gebühren.

In diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, die kann man in Abzug bringen, man muss also pro Monat max. diese verbleibenden 70 € für notwendige Aufwendungen einsetzen.

Hast Du mehr, dann musst Du das dem Jobcenter nachweisen, damit Du dann den übersteigenden Betrag über diesen 70 € zusätzlich absetzen kannst.

Bei den Gebühren, die ja nicht jeden Monat anfallen, wird der höhere notwendige nachweisbare Aufwand in dem Monat berücksichtig wo er auch tatsächlich ( Zuflussprinzip ) anfällt.

Angenommen Du würdest 400 € Bafög - bekommen, dann blieben davon vorerst max. 300 € anrechenbares Bafög - übrig und dazu würden dann unter 25 Jahren derzeit min. noch die 219 € Kindergeld kommen.

Du hättest dann vorerst angenommen max. um die 519 € anrechenbares Einkommen übrig und das wird dann auf deinen Bedarf angerechnet.

Der liegt derzeit bei min. 357 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt und dazu kommt min. noch dein KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne deinen Anteil für den normalen Haushaltsstrom.

Die gesamte Warmmiete wird also durch die Personen im Haushalt geteilt und ergibt dann den KDU - Kopfanteil, würde die also angenommen bei angemessenen 600 € liegen und Du mit deiner Mutter alleine leben, dann wären das jeweils 300 € KDU - Kopfanteil.

Dann würde dein Bedarf bei min. 657 € liegen, dein anrechenbares Einkommen aber nur bei max. 519 €, dein Bedarf wäre dann um min. 138 € nicht gedeckt und die würde dann deine Mutter noch als Aufstockung für dich bekommen, wenn sie bzw. Du nicht noch Unterhalt oder anderes Einkommen haben würdet.

Solange Du also unter 25 bist und deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, gehörst Du weiterhin zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter und musst auch weiterhin den Aufforderungen ( Mitwirkungspflicht ) des Jobcenters nachkommen.

Dazu gehört, alle Änderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen unaufgefordert zu melden und nachzuweisen.

Was Du deiner Mutter dann selber zahlen müsstest kann man erst dann sagen, wenn man deinen tatsächlichen Bedarf kennt und auch was Du an anrechenbarem Einkommen hast.

Wenn man aber einmal bei dem Beispiel bleibt und Du keine weiteren Einkommen haben würdest und deine Mutter das Kindergeld nicht an dich weiterleitet, dann blieben wie gesagt min. diese 138 € ungedeckter Bedarf.

Deine Mutter hätte dann also für dich diese min. 138 € an Aufstockung + die 219 € Kindergeld = min. 357 € und davon könnte sie dann angenommen schon deinen KDU - Kopfanteil von 300 € zahlen und auch deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom und da bliebe dann auch noch ein kleiner Betrag übrig, der dann z.B. für deinen Anteil Internet oder so eingesetzt werden könnte.

Du würdest dann angenommen deine 400 € Bafög - haben, dann müsstest Du mit deiner Mutter selber klären was sie an angemessenen Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung haben möchte, wenn Du das dann nicht selber machen willst und was Du dann von deinem Bafög - noch hast, musst Du dann für deine weiteren Aufwendungen einsetzen.

Nichts. Nicht mal das kindergeld.

Aber 400 euro wirst nicht kriegen, wenn du bei deinen eltern wohnst und sogar noch familienversichert bist. Eher 250 oder so.

Wenn Du 400 € BAföG meinst, werden Deinem ALG 2 nach meiner Kenntnis 300 € davon angerechnet = davon abgezogen.

Der Anteil, den deine Mutter für dich bekommt, fällt weg. Das gilt auch für die Kosten der Unterkunft. Du selbst musst vom BAFÖG leben, und ihr den Unterkunftsanteil auszahlen.

Honey0246 
Fragesteller
 08.10.2021, 21:03

Das heisst ich bekomme nichts vom Bafög ab?

DerHans  08.10.2021, 21:05
@Honey0246

Bafög soll ja deinen Lebensunterhalt während des Studiums sichern. Davon wird man nicht reich.

Honey0246 
Fragesteller
 08.10.2021, 21:10
@DerHans

Jaa natürlich werde ich davon nicht reich, aber muss meine Semestergebühren zahlen und für das Studium noch andere Sachen finanzieren wie z.B laptop oder ipad

DerHans  08.10.2021, 21:11
@Honey0246

Du bekommst aber nicht zwei mal Staatsgeld. Entweder die Grundsicherung oder Bafög

schleudermaxe  08.10.2021, 21:23
@DerHans

Geld muss aber da sein, denn es gibt ja noch nicht einmal einen Antrag auf Förderung, auch keinen Nebenjob als Türöffner für ein deutlich besseres Stipendium. Da hat sich wohl mal wieder jemand verzockt.

Kristall08  08.10.2021, 21:41
@Honey0246
aber muss meine Semestergebühren zahlen und für das Studium noch andere Sachen finanzieren wie z.B laptop oder ipad

Mach es halt wie alle anderen: Geh dafür arbeiten.

Honey0246 
Fragesteller
 08.10.2021, 21:51
@Kristall08

Das Geld wird ja dann auch abgezogen oder nicht?

Kristall08  08.10.2021, 22:28
@Honey0246

Da gibt es irgendwelche Regelungen zum Sonderbedarf. Du kaufst ja nicht jede Woche einen neuen Computer.

isomatte  09.10.2021, 06:27

Woher willst Du wissen das kein Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter besteht, kennst Du den Bedarf und das anrechenbare Einkommen des Kindes ?

Ein Kind unter 25 Jahren, was noch bei den bedürftigen Eltern lebt, gehört auch mit Bafög - noch zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern, wenn das Kind seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.