Auto verkauft und übergeben aber Geld nicht bekommen. Habe ich Chancen es zu klagen?

8 Antworten

Einen Vertrag hast du ja, dann hilft nur noch Anwalt holen, Autokäufe oder Verkäufe Immer mit Bargeld abwickeln

Er hat den Vertrag zwar nicht erfüllt, aber Du hast nicht einen einzigen Beweis dafür.
Ich möchte Dich nicht angreifen, aber ein wenig naiv scheinst Du schon zu sein. Das macht man doch beim Supermarkt auch nicht - überall gilt: Geld gegen Ware!
Du kannst versuchen es einzuklagen, jedoch kannst Du Dir da vermutlich wenig erhoffen, da Dir ja die Beweise fehlen, dass Du kein Geld bekommen hast. Der "Käufer" kann behaupten, er habe bezahlt, er hat einen ordentlichen Kaufvertrag und den Fahrzeugbrief - alles in allem ist er offiziell der Eigentümer. Sollte er keine Kopie des Kaufvertrages haben, solltest Du das Auto eher als gestohlen melden, dann hast Du wenigstens noch einen Anspruch gegenüber der Versicherung (aber die wird vermutlich auch bereits gekündigt sein).

Solltest Du den Brief noch haben, gehe zur Zulassungsstelle und lass das Fahrzeug stillegen - andernfalls wende Dich an einen Anwalt für Strafrecht, du bist ziemlich offensichtlich betrogen worden.


Johannisbeergel  22.12.2015, 13:23

Solche Summen lässt man sich quittieren; das hat der Käufer aber somit nicht gemacht und kann somit auch genauso wenig beweisen, dass er Geld übergeben hat. 

franneck1989  22.12.2015, 14:51

@aramis Das ist Unsinn. Die Beweislast für die Zahlung liegt beim Schuldner

Dreizehnneun  22.12.2015, 20:28

Er hat doch einen Beweis, einen Kaufvertrag!

Stell dir mal vor das würde vor Gericht gehen und der "Käufer" ist in diese Richtung nicht vorbelastet wird niemand glauben das jemand einen Kaufvertrag plus Fahrzeug und dazugehöriger Papiere ohne Gegenwert herausgibt.

franneck1989  23.12.2015, 17:08

Schwachsinn. Der Kaufvertrag ist nur der Nachweis für das Verpflichtungsgeschäft. Für die Zahlung des Kaufpreises (Verfügungsgeschäft) braucht der Käufer einen gesonderten Nachweis (Quittung, Kontoauszug)

Wie sah jetzt genau die vertragliche Regelung aus? Wenn nichts spezielles vereinbart war (z.B. Überweisung bis zum xx.xx.), dann musst du den Käufer erstmal schrifltich und nachweisbar durch eine Mahnung in Verzug setzen. Wenn er die darin enthaltene Nachfrist versäumt kannst du z.B. das gerichtliche Mahnverfahren nutzen oder einen Anwalt mit einer Zahlungsklage beauftragen. Der Käufer müsste dann nachweisen dass er den Betrag gezahlt hat - kann er das nicht, bekommst mit ziemlicher Sicherheit einen vollstreckbaren Titel

Markus1984 
Fragesteller
 22.12.2015, 12:53

Im Vertrag stand bezüglich bezahlung nichts. nur der Betrag. Es stehen nur beide Namen und Adressen und das Auto

franneck1989  22.12.2015, 14:51

Dann gehe so vor wie von mir beschrieben

Es gibt bei Verträgen immer zwei "getrennt" voneinander zu betrachtende Schritte. Ein Kaufvertrag verpflichtet grundsätzlich erstmal nur zur Übergabe, gültig ist er also. Du hast deinen Teil erledigt - er noch nicht. Hast du ihm mal ne Erinnerung geschickt bzw ne Frist genannt?

Markus1984 
Fragesteller
 22.12.2015, 12:51

handy nummer gibts nicht mehr und an der adresse macht niemand auf.

Johannisbeergel  22.12.2015, 12:52
@Markus1984

Du sollst es ihm auch nicht sagen, sondern schriftlich zusenden....

Markus1984 
Fragesteller
 22.12.2015, 12:54

Und das würde etwas bringen? Der zerreißt das sicher nur

Johannisbeergel  22.12.2015, 13:20
@Markus1984

...........oh man.....Schick es per Einschreiben, dann hast du für dich einen "Nachweis", dass du ihn schriftlich erinnert hast. Sonst hast du doch nichts in der Hand. Was er macht, ist egal. 

Dreizehnneun  22.12.2015, 20:25

Einschreiben schön und gut, das wird ihn wenig Jucken.

Ich würde einen Mahnbescheid senden, kostet dich zwar erstmal paar Euro aber du kannst hoffen das er nicht darauf antwortet oder reagiert dann wird der Mahnbescheid vollstreckbar. Wenn er allerdings widerspricht geht die Gaudi von vorne los, aber dann hast du wenigstens ne Reaktion  

Was steht denn zur Zahlung im Vertrag? Das dort nicht steht "Geld wird überwiesen" wissen wir ja jetzt.

Aber irgendwas muss ja ja stehen, war ja sicher ein Vordruck oder