Wie bringe ich in einen Auto Kaufvertrag Bastlerfahrzeug und keine Garantie ein?

8 Antworten

Schreibe einfach in den Vertrag die Mängel die auch im Inserat von dir beschrieben wurden. Ferner schließe die Sachmangelhaftung aus. "Bastlerfahrzeug" schließt gar nichts aus. Eine Garantie muss immer extra vereinbart werden. Vordrucke für einen Kaufvertrag gibt es z.B. bei www.mobile.de

Garantie / Gewährleistung ist als privater Verkäufer eigentlich sowieso kein Thema.

Natürlich darf man keinen Käufer arglistig täuschen, aber das weißt Du natürlich selbst.

Schreib in den Kaufvertrag alle Dir bekannten Mängel rein.

Darüber hinaus betonst Du, dass weitere (kurzfristig auftretende) Mängel / Defekte infolge des hohen Alters und der erheblichen Laufleistung durchaus möglich sind.

Diese Tatsache ist dem Käufer bekannt und stellt keine berechtigten Reklamationsgrund dar.

Das lässt Du Dir unterschreiben und bist zu 99% auf der sicheren Seite.

Garantie gibt es ohnehin nur wenn sie ausdrücklich erwähnt wird. Was Du meinst ist Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung.

Es muss jedenfalls drinstehen dass Du als Privatverkäufer die Sachmängelhaftung ausschliesst.

Weiters sollte es als Fahrzeug mit Mängeln deklariert werden. Die Mängel aufzählen und dazuschreiben dass weitere diverse Mängel vorhanden sind.

Den Käufer sollte man noch separat unterschreiben lassen auf die Vielzahl der Mängel hingewiesen worden zu sein und etwaig auftretende Mängel kein Reklamationsgrund darstellen.

Deutschland? Garantie ist eine freiwillige Leistung. Solange nicht genannt wird, dass es ihnen Garantie gibt, gibt es keine. 

Nimm einen Vordruckvertrag für Privatverkäufer, in dem die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Und Schreib einfach rein "Auf technische, sowie optische Mängel, Defekte und Rost hingewiesen."

Der Begriff "Bastlerfahrzeug" ist juristisch noch definiert, hilft dir also nicht hat. "Gewährleistung" ist vor langer Zeit durch Sachmängelhaftung ersetzt worden und "gekauft wie gesehen" hatte vor Gericht noch nie bestand.

Hamburger02  20.09.2017, 13:47

Und zur Ergänzung könnte man einen Ausdruck des online-Inserates mit anheften und ebenfalls vom Käufer unterschreiben lassen.

Fraganti  20.09.2017, 15:09

"...nicht definiert, hilft dir also nicht weiter." 

Sorry, Wischfunktion und Autokorrektur kämpften gegeneinander. 

Mit dem satz: "Es handelt sich um einen Privatverkauf, die Gewährleistung wird vom Verkäufer ausgeschlossen." 

Du musst nicht mal als Bastlerfahrzeug angeben. Einfach Gewährleistung ausschließen. Der Satz bringt es genau auf den Punkt und kann vor Gericht nicht anders verwertet werden.