Auto fahren - Was muss dabei sein`?

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Neuerdings ist eine Pannen-Warnweste Pflicht und das Tragen entsprechender Augengläser, sofern als Auflage vorgeschreiben.

Die Zulassungsbescheinigung II ("Kfz-Brief") hat im Fahrzeug nichts verloren - bei Diebstahl mit Ummeldung hafte keine Versicherung :-O

Der "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung I) muss im Original vorliegen ebenso wie der Führerschein des Fahrzeugführers.

Ersatzsicherungen und Kleingeld für Parkautomaten nicht vergessen.

G imager761

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/59/Warnweste_orange.jpg/14 - (Auto, Dokumente, Papiere)
Verbandskasten & Warndreieck ist klar

Du hast die Warnweste vergessen

der Führerschein, und der Fahrzeugschein (zulassungsbescheinigung Teil2) reichen aus. gegebenenfalls empfielt sich, eine EC Karte mitzunehmen, falls man mal kontrolliert wird, und dann eine kleine Strafe z.b. 20 € zu zahlen hat. bar darf die Polizei nicht mehr...

ach ja, etwas Bargeld ist auch nie verkehrt, vor allem in kleiner und kleinster stückung z.b. fürs Parkhaus oder einen Parkplatz mit Parkuhr...

PatrickLassan  22.08.2014, 08:59

Kleine Korrekutr: Die "Zulassungsbescheinigung Teil2" ist das, was früher Fahrzeugbrief hieß, der frühere Fahrzeugschein ist jetzt die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Man sollte also Teil 1 dabei haben, und Teil 2 zu Hause lassen.

Peppie85  22.08.2014, 12:05
@PatrickLassan

sicher, dass es so rum ist...?

jedenfalls wissen wir beide was gemeint ist :)

Peppie85  23.08.2014, 06:20
@Peppie85

das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen. du hast tatsächlich recht. Asche über mein Haupt...

Führerschein und Fahrzeugschein. Der Fahrzeugschein ist der Nachweis für die Zulassung. Kopien reichen nicht.

Außerdem eine Warnweste.

Warnweste muss dabei sein. Für jeden Mitfahrer der bei einer Gefahrensituation aus dem Auto steigt.

hier steht noch weiteres: http://www.helpster.de/was-muss-man-im-auto-mitfuehren_75815

chevydresden  22.08.2014, 08:39

In Doofland ist nur eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben. Natürlich sollte trotzdem pro Sitzplatz eine vorhanden sein.

verbandskasten, warnweste,warndreieck, führerschein, zulassungsbescheinigung teil I (beides im original) kopien sind nicht erlaubt.