Ohne HU/AU und Zulassung zum tüv?

10 Antworten

Ohne Kennzeichen fahren geht ar nicht.

Wenn ihr die Kennzeichen bei Abmeldung reserviert habt, steht auf der Zulassungsbescheinigung das Datum drauf, wie lange sie reserviert sind, bis zu dem Datum ist das Kennzeichen diesem Fahrzeug zugeordnet, damit und einer Versicherungsbestätigung wäre die Fahrt zum Zwecke der Zulassung zulässig. Siehe §10(4) FZV

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Habt ihr das Kennzeichen nicht reservieren lassen oder ost die REservierungsfrist abgelaufen, so dürft ihr mit den alten Kennzeichen NICHT zum TÜV / DEKRA fahren, denn das Kennzeichen ist dann Nicht dem fahrzeug zugeordnet, kann sogar schon anderweitig vergeben sein. Das wäre dann schon keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat. Geregelt in §22 StVG

**§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, 2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.**

Schleppen einesnicht zugelassenen Fahrzeuges ist auch nicht zulässig. Es bleiben Euch dann nur

  • das Kurzzeitkennzeichen
  • der Transport per Anhänger oder Abschleppwagen

aber mein Vorschlag: Der Käufer kommt das auto doch vermutlich mit einem Kurzzeitkennzeichen abholen, fahrt doch dann zum TÜV / DEKRA (also mit dessen Kurzzeitkenzeichen)

Ohne Kennzeichen darfst du nicht auf die Straße.

Am besten wäre es natürlich rote Kennzeichen zu besorgen, allerdings musst du dafür jemanden kennen der welche hat (KFZ Verkäufer, Werkstätte)

Es gibt auch sehr viele Werkstätte die einen TÜV anbieten, eventuell haben die einen Anhänger und können das Auto für wenig Geld abholen.

Die letzte Lösung wäre tatsächlich ein Kurzzeitkennzeichen.

Viel Erfolg

Das wirkliche Problem an der Sache sehe ich eigentlich an dem Umstand dass das Fahrzeug im März 2014 Ausserbetriebgesetzt wurde, es da aber eigentlich noch eine gültige HU bis August 2014 hatte. Trotzdem wurde von der Zulassungsstelle ein Zettel an den Fahrzeugschein geheftet worden worauf steht dass für eine Wiederinbetriebsetzung eine HU nötig ist.

Das heisst nun dass an dem Fahrzeug irgendwelche Mängel entdeckt worden sein müssen (zB bei Polizeikontrolle einen Mängelbericht erhalten) wegen denen die HU ungültig wurde. Wenn nun diese Mängel nicht beseitigt wurden besteht das Fahrzeug die HU auch nicht. Wenn das Fahrzeug bereits fast ein Jahr steht ist es auch fraglich ob dadurch nicht verschiedene Dinge festgerostet sind wodurch die HU ebenfalls unmöglich wird.

Ohne Kennzeichen zu TÜV&Co fahren geht nicht, mit den Letzten unter gewissen Voraussetzungen (TransalpTom hat dies treffend beschrieben).

Kurzzeitkennzeichen wären wahrscheinlich die beste Möglichkeit, ich glaube auch kaum dass für die HU nicht noch irgendwas repariert werden müsste und man müsste wahrscheinlich ohnehin mehrere Fahrten machen. Das Fahrzeug muss für eine HU das Gelände einer Prüforganisation (oder einer Stelle, zB Werkstatt, wo ein Prüfer geeignete Prüfmittel gestellt bekommt) erreichen, es würde auch gehen es hin zu transportieren. Nach der Prüfung muss es da natürlich auch wieder weg. Scheppen (nicht verwechseln mit Abschleppen) ist nach meinem Kenntnisstand nicht grundsätzlich verboten, Bedarf allerdings einer Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes und die genehmigen sowas nie.

Rausgeschmissenes Geld sehe ich eher im Vertrag festgelegt zu haben vorher noch den TÜV (eigentlich heisst das HU) neu zu machen. Da können Beträge entstehen die den Verkaufspreis weit übersteigen (je nach dem was für ein Auto, verrätst uns das ja leider nicht).

Jakob1  31.01.2015, 10:15

schleppen darfst du ein fahrzeug nur, wenn es nicht mehr betriebsbereit ist. das ist h ier nicht der fall, also darf nicht geschleppt werden. der zettel wird von der zulassungsbehörde bei jedem fahrzeug, das außer betrieb gesetzt wird, angebracht und ist nur ein hinweis.

machhehniker  01.02.2015, 05:21
@Jakob1

Deshalb habe ich doch ausdrücklich dazuerwähnt es nicht mit abschleppen verwechseln zu sollen!

Warum sollte aber im März dieser Zettel angebracht worden sein wenn die HU da noch bis August gültig war, Schlaumeier!

Entweder Kurzzeitkennzeichen besorgen oder das Fahrzeug hinschleppen lassen.

Na ja, schieben wäre wohl auch möglich.

bellarnbesk  31.01.2015, 00:51

Ohne Kennzeichen braucht er das Auto auch nicht schieben :)

TransalpTom  31.01.2015, 01:14

bezüglich hinschleppen: Auf einem Anhänger / Abschleppwagen JA, mit Seil / Stange dazwischen definitv NEIN. Es dürfen nur zugelassene betriebsbedingt ausgefallene Fahrzeuge ABgeschleppt werden. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf nicht geschleppt werden.

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: das dürft ihr nicht. ihr müsst euch auf jeden fall kurzzeitkennzeichen holen, wenn ihr das fahrzeug bewegen wollt. eine andere möglichkeit wäre das auto auf einen anhänger zu laden und so zur HU zu fahren.