Ausziehen mit 18, mit Hilfe der Agentur für Arbeit oder dem Jugendamt?
Hey, ich bin 18 Jahre alt und gehe zurzeit noch zur Schule. Ich bin in der 13. Klasse und ich komme Zuhause nicht mehr zurecht. Ich habe gravierende Probleme mit meinen Eltern und das schon seit ich ca. 11 bin. Ich habe mich noch durchgequält, aber es wird immer schlimmer und so kamen ich und meine Eltern zu dem Schluss dass ich gehen muss. Naja, sie haben mich im Prinzip rausgeschmissen und gedroht, dass ich ja gehen soll, aber ich wollte das schon seit ich 13/14 bin. Mein Vater meinte zu mir, dass ich mich dann bei der Agentur für Arbeit melden muss wegen der Wohnungssuche, da wir kaum genug Geld haben selbst über die Runden zu kommen. Meine Mutter meinte, ob man sich da nicht eher an das Jugendamt wenden müsste. Ich hab mir mal beide Seiten angesehen und finde beim Jugendamt viel zum Sorgerecht, Wohnungshilfen etc. allerdings nur für alleinerziehende Eltern. Ich bin ja 18 und damit erwachsen, brauche also keine Einverständniserklärung meiner Eltern, wobei das ja wie gesagt nicht das Problem wäre. Jedenfalls hab ich das mit der AFA nicht so ganz gecheckt, denke ich. Da ist auch etwas für Schüler, glaub ich, aber nichts das übernommen wird und meine Familie hat wie gesagt nicht das Geld mir eine Wohnung zu finanzieren, sei sie auch noch so klein. Ich möchte eine eigene Wohnung, die so lange ich noch zur Schule gehe, vollkommen übernommen wird (d.h. Miete, Strom, Gas etc.). Meine Frage ist also, an wen ich mich nun also wenden muss mit meinem Anliegen. An die Agentur für Arbeit oder das Jugendamt. Danke.
9 Antworten
Solange Du Deine Ausbildung nicht abgeschlossen hast, sind Deine Eltern unterhaltspflichtig und nicht irgendwelche Behörden oder Ämter.
Mein Vater meinte zu mir, dass ich mich dann bei der Agentur für Arbeit melden muss wegen der Wohnungssuche,
Die Arbeitsagentur hat mit Deiner Wohnungssuche absolut nichts zu tun, da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Wende Dich an das Jugendamt, aber versprich Dir nicht zuviel davon.
Ich halte es Zuhause nicht mehr aus und das ist einzig und allein die Schuld meiner Eltern. Das geht mittlerweile weit über normale pubertäre Streitigkeiten mit den Eltern hinaus. Da wird man doch wohl irgendwo Hilfe bekommen können.
Der erste Weg führt hier zum Jugendamt. Wenn diese auch der Auffassung sind, dass Deine häuslichen Umstände unhaltbar sind, stehen Dir auch öffentliche Gelder zu. Allerdings müssen Deine Eltern trotzdem, entsprechend ihrem Einkommen, ihrer Unterhaltspflicht Dir gegenüber nachkommen.
Wenn Du zum JC gehst, wird Dir der Sachbearbeiter erklären, dass Du als
unter 25jährige keinen Anspruch auf Leistungen nach Hartz 4 hast.
Sollte allerdings das JC für Dich Leistungen zahlen müssen, wird Dir auch genau vorgegeben, wie hoch die Kosten der Unterkunft höchstens sein dürften. Vermutlich käme aber eher Bafög in Betracht, da Du wohl ein berufsbildendes Gymnasium besuchst.
Nach Hartz 4 würdest Du maximal die Kosten der Unterkunft und den Regelsatz in Höhe von 404,-- Euro (abzüglich des Elternunterhaltes und des Kindergeldes) erhälten. Im Regelsatz sind jedoch Kosten für Strom schon inbegriffen.
Auch helfen werden Dir letztendlich, weder das JA noch das JC dabei, eine Wohnung bzw. ein WG-Zimmer zu finden.
solange du in der Schule bzw. Ausbildung steckst sind immer noch deine Eltern für dich zuständig. Wie wärs den mit einer WG - Antrag für den Bezug des Kindergeldes auf dein Konto
Da ich schon seit geraumer Zeit ausziehen möchte, hab ich mich schon sehr viel umgesehen und WG's gibt es hier nicht, noch werden welche gesucht momentan. Die Leute krieg ich also nicht zusammen. Das Kindergeld würde ich ja so oder so kriegen, das dient ja zur Versorgung des Kindes. Danke trotzdem.
Du musst dich an das Jugendamt wenden.
Allerdings wird das Jugendamt und das Jobcenter deine Unterhaltsansprüche gegenüber deinen Eltern sich bei diesen wieder holen!
Das Jugendamt wird dir evt. bescheinigen, dass ein Zusammenleben zuhause nicht tragbar ist. Dann kannst du über das Jobcenter Gelder beanspruchen.
Das Jobcenter wird sich dann an deine Eltern wenden, da diese bis zum Ende deiner Erstausbildung unterhaltspflichtig sind.
Das kann dir aber das Jugendamt alles genauer erklären!
über das Jobcenter Gelder beanspruchen.
Das Jobcenter hat nichts mit der Versorgung von Schülern, die dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehen, zu tun.
@baindl
Rauswurf ist ein Grund dafür, dass erst mal das JC einspringt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Rauswurf-des-volljaehrigen-Sohnes-Unterhaltspflicht--f219204.html
Wenn Du rausgeworfen wirst, kann das Jobcenter Dir erstmal eine Wohnung bezahlen.
Rausswurf ist ein wichtiger Grund.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Rauswurf-des-volljaehrigen-Sohnes-Unterhaltspflicht--f219204.html
Das JC versucht dann, sich das Geld von Deinen Eltern zurückzuholen.
Du solltest Dich trotzdem mal im Jugendamt beraten lassen. Dort werden Dir Wege aufgezeigt, was Du zu tun hast.
Ja, das dachte ich mir. Wie gesagt, ich bin ein bisschen verwirrt, weil mein Vater meinte, ich müsste mich an die AFA wenden. Wann holen die sich das Geld denn wieder? Direkt? Danke.