Ausstieg aus Mietvertrag

6 Antworten

Habt ihr alle einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter bzw. 2 von euch einen Vertrag mit dem Hauptmieter? Wenn eines von beidem der Fall ist kannst du mit der ganz normalen Kündigungsfrist ausziehen. Wenn ihr alle 3 in einem Mietvertrag steht musst du das mit dem Vermieter klären. Der soll einfach den Vertrag ändern und jemand anderen an deiner Stelle mit aufnehmen.

ichmussweg 
Fragesteller
 05.12.2014, 23:25

Wir stehen alle zu dritt im Mietvertrag drin

anitari  06.12.2014, 08:30
Der soll einfach den Vertrag ändern und jemand anderen an deiner Stelle mit aufnehmen.

Das geht nicht bzw. nur wenn auch die anderen Mieter zustimmen. Ansonsten wäre das unwirksam.

Ausziehen kannst du selbstverständlich jederzeit. Wirksam kündigen kannst du alleine nicht. Der Vertrag kann nur von allen drei Bewohnern gemeinsam gekündigt werden - oder gar nicht.

Wenn der Mietvertrag geändert werden soll - z. B. neuer Mitbewohner - bedarf diese Änderung der Zustimmung aller Beteiligter.

Wir wohnen zu dritt und einer Wohnung und stehen alle 3 im Mietvertrag drin. Ich möchte jetzt allerdings ausziehen, kann ich das machen? Ich habe nämlich gehört, dass ein Mietverhältnis nur von allen 3 Mietern aufgelöst werden kann.

Gemeinsam geschlossen Mietverträge können nur gemeinsam gekündigt werden oder man macht zusammen mit dem Vermieter ein Aufhebeungsvertrag, wenn alle einverstanden sind.

Und wie wäre es wenn ich für einen Nachmieter sorge ? könnte dieser dann für mich in den Mietvertrag einsteigen ?

Wie oben, nur wenn alle einverstanden sind und man Dich aus dem Vertrag nimmt und den Nachmieter einsetzt.

Du kannst Hunderte von Nachmeietern stellen, die bringen Dich aber nicht aus dem Vertrag, wenn nicht allle Mieter und der Vermieter einverstanden sind.

Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages:

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben.

Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.

Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den oder die anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat.

Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann der Vermieter der Kündigung widersprechen. Das gilt für alle Partner des Vertrages, und auch solche, die durch einen späteren Einzug in die Wohnung hinzugekommen sind. Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten nicht davon ausgehen, dass sie keine Haftungsprobleme haben, nur weil sie im Vertrag nicht genannt sind. Die spätere Einbeziehung durch den vom Vermieter genehmigten Nachzug ist rechtlich gleichbedeutend wie ein urspünglch gemeinsam abgeschlossener Vertrag, d.h. es liegt ein gemeinschaftlicher Mietvertrag vor.

So ist die Rechtslage: Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam.

Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person!

Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt. Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann.

Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat. Ein bestehender Mietvertrag kann durch eine dreiseitige Vereinbarung des Vermieters mit dem ausscheidenen Mieter und dem Mieter der das Mietverhältnis fortsetzen möchte, übernommen werden.

Quelle Mietrechtslexikon

Der Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Ihr könntet mit Eurem Vermieter sprechen, dass er einen Änderungsvertrag aufsetzt bzw. einen neuen Mietvertrag, in dem nur die anderen beiden drin stehen. Passt aber auf, dass er nicht klammheimlich die Miete erhöht, das darf er nämlich. Alternativ ziehst Du einfach aus und hoffest, dass die anderen beiden die Miete fleißig zahlen, wenn sie das nicht tun, bist Du rein rechtlich weiterhin zahlungspflichtig, auch wenn Du nicht mehr mit drin wohnst.

Wenn Du allerdings einen Ersatzmieter hast, dann kannst Du mit diesem einen Untermietvertrag schließen, dann übernimmt dieser Deinen Mietanteil. Wenn er aber den Vertrag wieder kündigt, musst Du wieder für die Miete einstehen und auch, wenn er nicht zahlt.

Beim nächsten Mal achte darauf, dass Du nicht mit als Hauptmieter eingetragen wirst sondern dass ein Untermietvertrag geschlossen wird. Diesen kannst Du dann jederzeit kündigen und ausziehen ohne weitere Verpflichtungen.

Da ihr alle drei im Vertrag steht musst du warten. Allerdings könntest du mit deinem Mieter reden ob er mit einem "Ersatz" für dich einverstanden wäre.