Ausnahmeregelung für Heizwertgeräte in Mehrfachbelegung wie lange noch?

3 Antworten

Derzeit ist mir nicht bekannt, dass diese Ausnahmeregelung in naher oder näherer Zukunft erlöschen soll.

Im Gegenteil: Die Regelung wurde zwischenzeitlich sogar um andere Gerätevarianten ergänzt / aufgestockt.

Kann ich mir ehrlich gesagt auch derzeit nicht vorstellen, dass diese Ausnahmen "schon bald" verabschiedet werden.

Unmengen von Gebäuden (also deren Eigentümer) allein in meiner Wohngegend profitieren von dieser Ausnahmeregelung, bzw. stünden ansonsten vor nahezu unlösbaren Aufgaben.

Schon der Wegfall der nicht-Brennwert-Gebläse-Geräte hat für reichlich Trouble gesorgt und verlangt tw. nach aufwendigen und trickreichen Installationen im Austausch gegen eine Brennwert-Anlage.

Wenn ich vorsichtig schätzen soll, würde ich sagen : noch mehr als 10 Jahre wird es diese Regelung geben. Es sei denn, die Regierung schmeißt ein Alternativ-Programm auf den Markt, wo es dann finanzielle Unterstützung bzw. Entschädigungen regnet.

Daran glaube ich aber eher noch weniger.

harmersbachtal  05.06.2018, 10:25

sowas kann man auch Wirtschaft ankurbeln nennen

die leute haben doch kein geld von 15-20.000 € rumliegen aber die wenigsten können das oder müssen ein Kredit aufnehmen(bekommen sie ihn auch ??? den Kredit )

PoisonArrow  05.06.2018, 10:32
@harmersbachtal

Klar ist das dann "Wirtschaft ankurbeln", das war es ja schon in de vergangenen Jahren, als die Gebläse-Thermen ausgemustert wurden.

Die Sonder-Regelung mit der Mehrfachbelegung ist natürlich auch nur ein Glück auf Zeit, wird aber ganz sicher noch einige Zeit bestehen bleiben.

Das ist nicht nur das Mitleid mit den Betroffenen, sondern auch Kalkül.

In der Schornsteinfegerzeitschrift: Schornsteinfeger Handwerk von 04/2018 ist eine Handlungsempfehlung zu diesem Thema veröffentlicht worden.

Mitgetragen vom BAM, UBA, BDH, DVGW, Haus&Grund, ZIV, ZVSHK.

Darin versucht man etwas zu regeln, was nicht zu regeln geht. Man möchte schon erreichen, dass überall Brennwerttechnik eingesetzt wird, dies scheitert aber immer an Mehrfachbelegungen von Schornsteinen. Will sagen, solange mehr als eine Nichtbrennwertheizung an einem Schornstein - einer Abgasanlage angeschlossen ist, kann man dort solange Nichtbrennwerttechnik weiterhin einsetzen, solange es diese zu kaufen gibt oder man Restbestände besitzt, die nicht älter als 1997 sein dürfen.

Der größte Knackpunkt ist die Qualität der vorhandenen Abgasleitungen, die grundsätzlich nicht für Brennwerttechnik geeignet sind. Zwischen den Zeilen liest man, dass Hauseigentümer ja innerhalb des Gebäudes geeignete Schächte ausmachen könnten, die neue Brennwert-Abgassysteme aufnehmen könnten.

Dachheizzentralen werden empfohlen u.s.w. Also wie immer: Erst stampft man ohne ausreichend Sinn Gesetze aus dem Boden, dann schwächt man diese wieder ab, weil ein allgemeiner, bis dahin überhörter Aufschrei, durch die Bevölkerung geht.

Mutti Merkel wird auch hier wieder alles gut machen.

Uwe2099 
Fragesteller
 05.06.2018, 14:28

Haben Sie bitte ein Foto von dem Artikel

bsmfrankludwig  06.06.2018, 07:25

bitte E-Mail Adresse mitteilen, zwecks Foto. Dieser Artikel ist 11 Seiten lang. Was interessiert denn am Meisten?

realistir  06.06.2018, 13:53

begreift doch mal, es gibt nicht nur organisierte Kriminalität, es gibt auch organisierte Interessen der Politik, der Wirtschaft, des Kapitals und allen, die über die Verbraucher Geld verdienen, Profit machen!

Verry simple, müsste man nur verstehen wollen.

Antrag stellen auf Ausnahme und Härtefall bei der Kreisbehörde das kannste probieren