Ausbildung bei Polizei trotz Geldstrafe oder Sozialstunden?

4 Antworten

Kommt auf das Bundesland an, doch in der Regel schon, nur muss man dies bei der Bewerbung angeben.

Mach dir aber keine Sorgen, kaum ein Mensch schafft es durch seine Jugend zu kommen ohne einmal gegen das Gesetz verstoßen zu haben und belangt worden zu sein.

Messkreisfehler  04.09.2016, 11:06

Mach dir aber keine Sorgen, kaum ein Mensch schafft es durch seine
Jugend zu kommen ohne einmal gegen das Gesetz verstoßen zu haben und
belangt worden zu sein.

Ich weiß ja nicht von welchem Land du sprichst, hi in Deutschland ist es sicher nicht der Normalfall dass so gut wie jeder Jugendliche mal vor Gericht verurteilt wird...

Tilgung  04.09.2016, 11:41
@Messkreisfehler

Jugendliche mal vor Gericht verurteilt wird...

Offensichtlich nimmst du es nicht so genau mit dem Lesen!

und belangt worden zu sein.

Wenn ich gerichtlich verurteilt meine, dann schreibe ich auch gerichtilich verurteilt.

Die Ausdrucksweise belangt worden eröffnet ein breiteres Spektrum. Nämlich:

  • Jemand wurde als Jugendlicher gerichtlich verurteilt
  • Ein verfahren gegen jemanden als Jugendlicher wurde gegen Auflagen wie Sozialstunden oder eine Geldstrafe eingestellt
  • Gegen jemanden wurde angeordnet, dass die Person polizeilich zur Schule gefahren werden muss, weil diese Person zu häufig geschwänzt hat
  • Jemand wurde durch die Polizei nach Hause gefahren, weil er oder sie geklaut hat und es gab ein Hausverbot aber keine Strafe
  • Jemand ist von zu Hause weggelaufen und musste für ein paar Tage in eine Jugendeinrichtung
  • Jemand hat irgendwas mutwillig zerstört und musste sich bei dem Geschädigten entschuldigen und den schaden begleichen, die Polizei wurde gerufen, aber es wurde keine Anzeige erstattet
  • Jemand fuhr ohne Führerschein oder der Roller war zu schnell
  • Jemand wurde von der Polizei nach Hause gebracht, weil er sich spät nachts auf den Straßen aufhielt und eventuell betrunken war
  • Jemand ist ohne Licht gefahren und musste zur Polizei um sein Fahrrad vorzuzeigen

Die Liste ließe sich unendlich weiter fortführen. Mal richtige Straftaten, mal Ordnungswidrigkeiten. Doch bestimmt jeder zweite oder dritte kann irgend so eine Geschichte vorweisen.

Es gibt Jugendsünden und richtige Straftaten. Wer mal schwarz gefahren ist oder ein Mofa getunt hat, der kann immer sagen "naja, war ich halt unvernünftig, jetzt ist ja anders.". Aber schwerere Vergehen (Körperverletzung, Betäubungsmittel, Eigentumsdelikte, ...), da wird' schwer. Bei Verbrechen bist du natürlich raus (charakterlich ungeeignet). Verbrechen sind alle Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von 12 Monaten bestraft werden.

Hi,

kannst du bestimmt. Jugendstrafen wie Sozialstunden sind keine Vorstrafen, die im Register eingetragen werden.

Das kommt drauf an, was in der Akte drin steht. Werden kann man das schon, aber ob Sie dich nehmen ist was anderes.