Ausbildung abbrechen = keine Versicherung?!
Hallo Leute!
Ich habe hier gerade ein massives Problem. Ich bin 18 Jahre alt und habe eine Ausbildung zum Zollbeamten begonnen, bin also Privat krankenversichert mit 50% Hilfe vom Bund (ist normal). Nun möchte ich jedoch die Ausbildung abbrechen (fragt nicht wieso, darum geht es nicht) und nun stellt sich mir die Frage, was mit der Versicherung ist? Die wird ja denk ich mal automatisch mit gekündigt, stehe ich dann ohne da? Zurück in die gesetzliche ist da quasi ein Ding der Unmöglichkeit.. Oder kennt ihr da ein paar hilfreiche Tipps? Würde mich über jeden sehr freuen, ich möchte hier möglichst keinen weiteren Tag bleiben! Arbeitslosengeld und die damit einhergehende gesetzliche Versicherung bekomme ich ja auch nicht, da ich noch keine 12 Monate gearbeitet habe!
LG
3 Antworten
Ob die Versicherung automatisch gekündigt wird weiß ich nicht.
Du wirst wahrscheinlich wieder in die Familienversicherung zurück fallen. Die Krankenkasse deiner Eltern/eines Elternteils muss informiert werden. Sind die Eltern auch privat versichert muss für dich auch privat bezahlt werden. Als ob du noch Schüler wärst.
Auch die Familienkasse muß wg. Kindergeld informiert werden. Allerdings kann/wird Kindergeld weiterhin gezahlt wenn du ausbildungssuchend (nachweisen) oder arbeitslos gemeldet bist. Besuchst du eine Schule, auch kein Problem oder natürlich eine andere Ausbildung.
Hallo,
bis zum 23. Geburtstag kann man in die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern wechseln.
Wenn die Eltern das beantragen und man eine Bestätigung über die Familienversicherung hat, sofort die Privatversicherung kündigen
Frist:
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html -> Absatz 2
Auf jeden Fall auch die Kindergeldkasse und die Berufsberatung der Arbeitsagentur kontaktieren.
Gruß
RHW
Natürlich kann man wieder zurück zur GKV.
Da heutzutage eine Versicherungspflicht herscht, kann dich die GKV nicht abweisen. Vorausgesetzt du bist unter 55 und verdienst nicht mehr als 51000 im Jahr ;).
Da das alles für dich nicht gilt. kannst du wieder zurück und dich wieder familienversichern.