Ausbildung abbrechen, obwohl ich sie noch nicht angefangen habe?
Ich möchte meine Ausbildung vorzeitig abbrechen, der Vertrag ist unterschrieben, jedoch habe ich offiziell noch nicht begonnen. Ich habe schon einen anderen Plan bzw. habe etwas Anderes sicher, daher wurde mir klar, dass die Ausbildung der falsche Weg wäre.
Nun ist meine Frage, ob ich einfach per E-Mail sagen kann, dass ich kein Interesse mehr an der Ausbildung habe und es somit beenden möchte bzw. den Vertrag auflösen will ... oder wie macht man es richtig?
7 Antworten
Es reicht nicht, wenn man einfach am 1. Tag der Ausbildung nicht erscheint, denn dies ist keine Form der Kündigung. Man sollte den Vertrag schon vor dem Ausbildungsbeginn schriftlich kündigen. Darin kann man ruhig etwas zu den wahren Gründen schreiben.
Im obigen Link findest du auch ein Muster zu einem solchen Kündigungsschreiben.
Vor Ausbildungsbeginn und in der Probezeit kannst Du fristlos kündigen.
Die Kündigung muss! schriftlich erfolgen, E-Mail reicht also nicht.
Dass es nicht die feine englische Art ist, zumal der Ausbildungsbetrieb ja auch mit dem Azubi rechnet, steht auf einem anderen Blatt.
Der Firma bescheid geben, schriftlich Kündigen und dann ist alles gut. Aber wenn dann jetzt zügig, so gibs du wenigstens anderen vielleicht noch die Chance auf den Platz
Kündigen ?!?! In der Probezeit 2 Wochen Frist...
Was steht dann bitet da ? : http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-probezeit/02/
"2. Flexible Kündigungsfristen
Die Verlockung der Probezeitregelungen liegt in der kurzen Kündigungsfrist von regelmäßig zwei Wochen, wenn nicht etwa tarifvertraglich etwas anderes vereinbart ist."
Hab noch nicht einmal angefangen mit dem Arbeiten!
Das macht keinen Unterschied, laut 'Vertrag' hast du das nämlich. LIES einfach mal im Vertrag was da unter Kündigung steht...
@MusterCompany,
laut 'Vertrag' hast du das nämlich. LIES einfach mal im Vertrag was da unter Kündigung steht...
Ist Dir entgangen, dass es sich hier um einen Ausbildungsvertrag handelt? Schau mal in den § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Hier darf innerhalb der Probezeit fristlos gekündigt werden.
Als Azubi kann er in der Probezeit fristlos kündigen.
Geh hin, ruf an oder schreib wenigstens einen höflichen Brief, aber keine E-Mail.
Nicht hingehen, nicht anrufen. Schriftlich kündigen. Damit ist man auf der sicheren und formell richtigen Seite.
in der probezeit hat man keine Frist.