Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt rückgängig machen?

3 Antworten

Der Aufhebungsbescheid ist erst einmal korrekt. Du bist ja in Arbeit. Dass du bei dieser Firma innerhalb der Probezeit wieder kündigen willst, ist einerseits dein gutes Recht, kann aber ohne weiteres eine Sperrzeit bewirken, wenn du keinen wichtigen Grund hast, zu kündigen. Dass du keine Lust auf diese Arbeit hast, ist KEIN WICHTIGER GRUND.

Ein Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid würde ins Leere laufen.

Was heißt schon unangenehmes Gespräch? Du wirst eine Sperre bekommen. Wenn Du einen AV hast und die Arbeit nicht machen willst/kannst mußt Du kündigen. Bei Selbstkündigung gibt es eine Sperre des ALG.

Der Aufhebungsbescheid ist die Folge der Arbeitsaufnahme, zu Benachrichtigung bist Du verpflichtet gewesen. Wenn Du jetzt wieder kündigst, gibt's sicher eine Sperrzeit.

Am Besten Zähne zusammenbeißen, direkt neue Arbeitsstelle suchen und dann von diesem direkt auf den neuen Job umsteigen.