Aufforderung das Fahrzeug zu entfernen auf privaten Grund ausgestellt von der Polizei?
Hallo, ich bin gestern aus dem Urlaub bekommen und habe an einem meiner 3 Roller einen Aufkleber der Besagt, dass ich das Fahrzeug entfernen soll. Als Kennzeichen wurden alle 3 Rollerkennzeichen angegeben. (Rollerkennzeichen abgelaufen Ende Februar, Aufkleber vom 9.3.17)
Direkt daneben stehen Roller die haben nichts bekommen. Ein Motorrad daneben, Tüv irgendwann 2014 abgelaufen, dort ist auch nichts angebracht worden nur meine Schwalbe (Bj 1979) hat diesen Zettel bekommen.
Meine Nachbarin hat die Tat beobachtet. Auf der Jacke des Herrn stand: Polizei und er interessierte sich nur für Meine Roller. Keiner ist geklaut, alles legal und alle drei Fahrbereit.
Nun stehen meine Roller auf einen Privatparkplatz. Mindestens 15m bis zum öffentlichen Grund. Ebenso steht in der Einfahrt: Privatparkplatz und die Einfahrt ist mit einer Schranke gesichert. An unseren Häusern sind Schilder: Privatgrundstück, kein öffentlicher Durchgang. Mein Roller steht im Innenhof
Ist das legal was mir da angetan wird und kann ich mich dagegen wehren?
Danke für Eure Hilfe
Holger
8 Antworten
Am besten du fragst mal bei der örtliche Polizei nach. Spontan finde ich keinen Grund, weshalb du den Roller entfernen müsstest. Zeig denen einfach mal den Aufkleber, dann werden sie dir sagen können was das soll und weshalb du den Roller entfernen solltest.
... es fehlt einfach der Versicherungsschutz, was denn auch sonst?
Ordnungsamt/Polizei wollen eben verhindern, dass sich jemand einen privaten Schrottplatz auf dem Grundstück anlegt.
Es geht ja eine Gefahr für das Grundwasser von auslaufendem Öl aus.
Falscher Kommentar! Steht dort eben nicht. Es steht dort Straßenland, ein gewaltiger Unterschied.
Siehe ggf.:
Das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben ist zuständig
für die Beseitigung von Fahrzeugen im gesamten Stadtgebiet von
Berlin.
Es handelt sich dabei zum einen um Fahrzeuge ohne
gültige amtliche Kennzeichen, die auf öffentlichem
Straßenland abgestellt wurden und zum anderen um
Abfallfahrzeuge.
Die Zuständigkeit umfasst hier auch das Stehenlassen auf Privatgrundstücken.
Die Fahrzeuge stehen ja nicht im abgeschlossenen Garten z.B. eines Einfamilienhauses, sondern auf einem Mieterparkplatz - und somit schon "in der Öffentlichkeit". Damit ist der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz zwingend erforderlich, denn von den Fahrzeugen geht ja auch auf dem Parkplatz eine Betriebsgefahr aus. (Könnte z.B. umfallen und ein Kind verletzen, etc. pp.)
Anders sieht's bei abgelaufener HU aus: Solange das Fahrzeug versichert ist, darf es ewig ohne TÜV herumstehen - nur fahren darf man damit nicht. Insofern greift Dein Argument einer Ungleichbehandlung nicht.
Also: Schleunigst aktuelle Versicherungskennzeichen erwerben und an den Rollern anbringen, dann ist die Welt wieder in Ordnung.
... das verstehe ich nicht.
Kraftfahrzeuge ohne Pflicht-Versicherungsschutz dürfen eben nicht sichtbar in der Öffentlichkeit stehen.
Und hier ist die Öffentlichkeit vorhanden, wie sonst kommen die Ordnungshüter an Deine Fahrzeuge?
Spute Dich, nicht das da schon ein Bußgeldbescheid unterwegs ist.
Und besoffen fahren auf den Parkplätzen ist ja auch nicht, oder übersehe ich etwas?
Für auf Privatgrund abgestellte Fahrzeuge wird keine Versicherung benötigt.
... doch doch, wenn sie wir hier sichtbar draußen stehen. Ist doch bei PKWs auch so.
Zudem ist es nicht der Privatgrund des Besitzers.
Die Berufen sich auf §14 Abs. 2 des Berliner Straßengesetz und da steht aber nur öffentliche Strasse.
Warum nur meine Roller, Motorad daneben Tüv länger als 2Jahre abgelaufen. Weitere Roller auch noch mit Kennzeichen von 2015, nichts. Nachbarin hats beobachtet! §1 des Grundgesetz?
Meine Roller gammeln nicht rum und Öl verliert auch keiner.
Falscher Kommentar, steht dort eben nicht.
Wenn, dann geht es um die fehlende Zulassung mit der dann zwar auch die Versicherung fehlt, die spielt aber zumindest auf Privatgrundstücken keine Rolle.
Im öffentlichen Verkehrsraum gibt es mehrere Begründungen. Einmal wird es wie von dir beschrieben mit dem fehlenden Versicherungsschutz und ein anderes Mal mit unerlaubter Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche begründet.
Auf privatem Grund und Boden muss man das differenzieren. Das abgestellte Fahrzeug darf kein "Abfall" sein.
Wenn man also sein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug abmeldet, dann darf man es auch auf privatem Grund und Boden nicht (ewig) stehen lassen. Ein gewisser Zeitraum wird aber sicher jedem zur Entsorgung zugestanden.
Wenn sich aber ein 17jähriger schon ein paar Monate vorher sein zukünftiges Auto kauft und zu Hause auf dem privaten Grundstück noch nicht zugelassen abstellt, dann ist das in Ordnung.
Hier in diesem Fall könnte es zwei plausible Gründe geben:
- Auf Grund des Alters wurden die Fahrzeuge als "Abfall" angesehen.
- Da es sich anscheinend um ein Haus mit mehreren oder gar vielen Mietparteien handelt, gilt das nicht mehr als "nicht öffentlich", sondern selbst durch die Schranke zumindest als "teilöffentlich".
In zweitem Fall hätten dann aber auch die vom Fragesteller angesprochenen Fahrzeuge der anderen Besitzer entsprechend behandelt werden müssen.
Gruß Michael
Na ja das ist schon interessant.
Man darf kein unversichertes Fahrzeug und auch kein Fahrzeug ohne TÜV auf öffentlichem Grund so stehen lassen.
Also ist die erste Frage: Ist das öffentlicher Grund.
Nach Deiner Beschreibung: Nein.
Kannst ja mal diese Definition ansehen und schauen was zu Deiner Situation passt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsgrund
Wenn es sich also um nicht öffentlichen Verkehrsgrund handelt hat die Polizei im Normalfall dort nix zu suchen. Ausnahme wäre: Ein Anwohner hätte die Polizei wegen Gefährdung oder so gerufen.
Nun ja - man kann unterschiedlich mit dieser Situation umgehen.
Ich bin ein Sturkopf und würde (wenn ich geprüft hätte und zum Ergebnis : Nicht öffentlicher Grund" gekommen wäre) schriftlichen Einspruch gegen Aufkleber beim Absender (steht drauf) eingelegt. Eben mit dieser Begründung.
Also Fahrzeug befindet sich auf nicht öffentlichem Grund und wird derzeit nicht genutzt.
Natürlich kann man auch vorher anrufen und fragen warum dieser Zettel. Aber ein Anruf würde normalerweise zu nix führen. Die würden nur sagen: Erhebe doch Einspruch.
Oder man macht es einfach und kauft ein Versicherungskennzeichen.
Oder man stellt sich dumm, erhebt Einspruch und fragt schriftlich wo man denn das Fahrzeug dort hinstellen soll damit es als Lagergut angesehen wird (z.B. durch eine dichte Plane über dem Fahrzeug, oder in einer Box oder was auch immer).
Die Berufen sich auf §14 Abs. 2 des Berliner Straßengesetz und da steht aber nur öffentliche Strasse.