Auf Arbeit von der Treppe gestürzt?

5 Antworten

Entscheidend für die Beurteilung eines Arbeitsunfalles ist, ob der Gesundheitsschaden infolge eines Unfalls eingetreten ist, der wiederum infolge einer Verrichtung eingetreten ist, die in einem inneren Zusammenhang mit deiner Beschäftigung steht.

Es ist also nicht jede Tätigkeit während der Arbeitszeit versichert. Die Verrichtung zum Unfallzeitpunkt muss in einem („inneren“) Zusammenhang mit deiner Beschäftigung stehen. Der Weg zum Mitarbeiterzimmer (zwecks Pause? Was war deine Absicht?) kann durchaus auch noch unter Versicherungsschutz stehen. Die Verrichtung im Mitarbeiterzimmer nicht, wenn sie eher privaten als dienstlichen Zwecken dient.

Auch alltägliche Unfälle wie Stolpern sind versichert. Es muss also kein „besonderes“ Geschehen gewesen sein.

An deiner Stelle würde ich wenigstens ein Mal zum sogenannten D-Arzt („Durchgangsarzt“) gehen, damit er einen Befund erheben kann und evtl. mal röntgen kann um zum Beispiel einen Bruch auszuschließen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbst wenn es banal ist und Du nicht zum Arzt gehst, muss der Fall ins Verbandbuch eingetragen werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verbandbuch

Es ist ein Arbeitsunfall und es könnte ja später Probleme mit der Verletzung geben.

Aus dem Bauch heraus: Ja, Arbeitsunfall

und definitiv: Nein, nicht zu banal - denn wer weiß, was sich daraus ggf. noch entwickelt. Melden solltest du den Unfall also definitiv. Ist meist kein großer Akt und dann bist du auf der sicheren Seite.

Alles was während der Arbeitszeit passiert, zählt als Arbeitsunfall, egal ob man sich ein wenig am Papier geschnitten hat oder etwas schlimmeres passiert ist: sobald man sich währen der Arbeit verletzt, muss dies dem Arbeitgeber gemeldet und beim Durchgangsarzt vorgestellt werden. Wichtig ist auch, dass das Ereignis beim Arbeitgeber dokumentiert wird. Denn was nicht dokumentiert ist, ist laut BG auch nicht am Arbeitsplatz passiert.

expertsv  10.11.2021, 10:52

Nicht alles in der Arbeitszeit zählt als Arbeitsunfall. Unfälle infolge privater Verrichtungen sind unversichert, es sei denn, diese erfolgen beiläufig neben der eigentlichen Tätigkeit.

BlackRose10897  12.11.2021, 23:01
@expertsv

Stimmt, das hätte ich genauer definieren sollen. Vielen Dank für die Korrektur😊👍

Das ist ein Arbeitsunfall. Du musst dem AG Bescheid geben und zu einem D-Arzt.