Attestpflicht rechtens?

11 Antworten

Die Schulleitung wird schon ihren Grund haben, wenn sie von dir individuell verlangt, bei Fehlzeiten Bescheinigungen vorzulegen.

Da du häufiger fehlst als andere (egal warum), ist vielleicht dein Abschluss gefährdet. Man will ja auch vermeiden, dass du dann anschließend gegen ein zu schlechtes Abgangszeugnis klagst.

In einem Attest wird dem Betrieb oder der Schulleitung mitgeteilt, das du Krank bist und wielange, nicht womit. Das geht niemanden etwas an, also ist es auch nicht nötig den Arzt von seiner Verschwiegenheitsklausel zu entbinden.

Und ja, Da die Erziehungsberechtigten nicht mehr für einen verantwortlich sind und man sich ja nicht selber Krankschreiben kann, so kann ab 18 eine Attestpflicht eingeführt werden.

Was die Feuerwehr betrift, auch hier muß dein Vorgesetzter dir anschließend einen Beleg aushändigen, den du abgibst. Einfach so zu behaupten, da war ein Einsatz und du mußtest hin ist nicht.

Ist es überhaupt notwendig, den Arzt von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien und der Schule ein genaues Krankheitsbild vorzuweisen?

Im Attest steht nicht der genaue Grund.

Den Begriff Attestpflicht würde ich jetzt in dem Fall eher so auslegen, dass es um eine Nachweispflicht geht. Der ehrenamtliche Träger muß deinen Einsatz bescheinigen.

Hallo scholzofficial,

verwechsle bitte ein Attest nicht mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Das Attest sagt nur:"Ja, der Schüler X war da, er ist krank.". Die AU ist da genauer.

Die Schule hat durchaus das Recht, die Attestpflicht einzuführen. Ein Nachteil ist das ja nicht. Wenn man so krank ist, dass man nicht erscheinen kann, sollte man sowieso einen Hausarzt aufsuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Dultus

Bitterkraut  17.01.2018, 11:15

Inwiefern idt die AU genauer? Das steht auch nur, das der AN nicht arbeitsfähig ist.

Dultus, UserMod Light   17.01.2018, 11:19
@Bitterkraut
 ist die Bestätigung eines  Arztes oder  Zahnarztes über eine festgestellte  Erkrankung des namentlich genannten  Patienten, die den Kranken am Erbringen der  Arbeitsleistung hindert.

Damit gibt der Arzt an, dass der Patient nicht in der Lage war, zu arbeiten, da eine Krankheit festgestellt wurden ist.

Im Attest steht nur, dass die Person krank ist. Dabei ist es egal, ob dieser nur einen Schnupfen hat.

RobertLiebling  17.01.2018, 11:43
@Dultus, UserMod Light

Trotzdem steht in der Ausfertigung der AU, die der Arbeitgeber bekommt, keine Diagnose. Die wird nur der Krankenkasse mitgeteilt.

Dultus, UserMod Light   17.01.2018, 11:47
@RobertLiebling

Habe ich auch nie behauptet. Ich meinte auch nur, dass die AU genauer ist, da diese angibt, dass der Patient nicht arbeiten kann.

Bitterkraut  17.01.2018, 11:47
@Dultus, UserMod Light

Und jetz erklär mit mal den Unterschied zwischen "eine "Erkrankung haben" und "krank sein". Wie bitte ist man ohne Erkrankung krank? In der AU steht nix anderes als in einen Attest für die Schule.

Bitterkraut  17.01.2018, 11:48
@Dultus, UserMod Light

Und das stehtt auch im Attest für die Schule. Dass der Schüler wegen einer Erkrnakung nicht am Unterricht teilnehmen kann.

Hallo scholzofficial,

Attestpflicht heißt zunächst mal, dass der Arzt bescheinigen muss, dass du wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kannst. Eine Diagnose gibt er nicht an. Der Schule muss also keine Kenntnis über irgendwelche Krankheiten vorliegen.

Attestpflicht gibt es nicht einfach so, sondern sie hat im Einzelfall ihre Gründe.

Das Schulgesetz NRW (andere Bundesländer dann ähnlich) sagt dazu aus: (3) Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung der Schülerin oder des Schülers. Die Kosten des ärztlichen Zeugnisses sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. In besonderen Fällen kann die Schule ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.

Wenn du glaubst, dass dieser Punkt für dich aber nicht zutrifft, könntest du Widerspruch gegen die Attestpflicht einlegen. Den Widerspruch kannst du damit untermauern, dass die Schule ihren Zweifel nicht begründet hat (oder hat sie das doch?)