Arglistige Täuschung durch Makler - Massiver Schimmel Befall und nasse Wännde

7 Antworten

Auch mein Rat ist, holt euch anwaltliche Unterstützung. Bei diesen versteckten Mängeln würde ich versuchen, den Vertrag fristlos zu kündigen und außerdem noch Schadensersatz für eure Aufwendungen zu erhalten. Dabei gibt es einiges zu beachten, allein solltet ihr das nicht machen.

Zunächst einmal gilt, die Parteien Mieter und Vermieter einigen sich bei Besichtigung der Wohnung auf das Geschäft, soll heißen zum Abschluß des Mietvertrages. Der Zustand des Mietobjekts gilt dabei als akzeptiert wie gesehen, es sei denn, es wird im Termin noch anderes vereinbart zur ordnungsgemäßen Bereitstellung der Wohnung.

Danach "kommt der Mieter aus der Nummer nur noch heraus", wenn er so genannte "verdeckte", soll heißen für den Laien nicht ohne weiteres erkennbare Mängel dann doch noch anbringt.

Mit der Kaution oder gar mit dem Makler hat dies überhaupt nichts zu tun, denn die Mietsicherheit steht ja deinem Gegenüer (dem Vermieter) zur Verfügung für den Fall, daß er noch offene begründete Forderungen gegenüber dem Mieter späte habe sollte.

Dem Mieter steht zum Mietbeginn eine zweckentsprechend bereitzustellende Wohnung zu (siehe dazu § 535 ff. BGB, BürgerlichesGestzbuch). Mängel hat der Vermieter hieran ggf. vor dem Einzug des Mieters noch abzustellen oder zumindest deren Abstellung in angemessener Frist noch zu bewerkstelligen.

Verweigert sich der Vermieter hierzu, so hat er neben der ab sofort für den Mangel anstehende Mietminderung auch zu gewärtigen, daß der Mieter hierneben noch ein Schadensersatzrecht (Ersatz aller Mehraufwendungen des Mieters wegen des anhaltend hinzunehmenden Mangels) und zudem noch die Kosten mit der Miete aufrechnen dürfte, wenn der Mieter nach Setzen einer LETZTEN FRIST an den Vermieter selbst zur Behbung des Mangels eie Fachfirma beauftragen würde. Dies alles sind die Rechte des Mieters in dieser Sache, die allein deshalb von Bedetung ist, da Folgen einer weiteren Hinnahme des Mangels zu Schädigungen der Gesundheit des/der Mieter/s sein werden.

Die Kaution bekommst Du sowieso wieder , wenn du mal ausziehst .

Ansonsten würde ich empfehlen , in einen Mieterverein einzutreten und dich vom Anwalt dort beraten zu lassen .

Rechtsschutz sollte im Beitrag enthalten sein , gilt aber in der Regel mit dreimonatiger Sperrfrist nur für zukünftige Fälle .

Aber Beratung bekommt man sofort . Und die übernehmen auch ggf. den Schriftverkehr , bzw. sagen einem , was man schreiben soll und um wieviel ihr die Miete kürzen könnt .

Wenn ihr genug Geld habt , könnt ihr euch auch gleich von einem Anwalt vetreten lassen , aber da würde ich dann vorher noch versuchen ,die Sache selbst zu regeln .

Shyzune 
Fragesteller
 09.02.2013, 18:49

Miete kürzen ist ja schön und gut, wir wollen aber am Liebsten dort garnicht erst rein. Ich kenne die Prozedur der Trockenlegung von der Wohnung meines ex Freundes und bei der Menge und den gravierenden Mängeln bin ich mir fast sicher das es Zeitlich eng wird, da wir bis zum 31.03 hier raus müssen und so wieso nicht Restlos zu entfernen ist. Das mit dem Mietverein ist eine gute Sache und werden wir nach Karneval sicher machen.

Totertoter  09.02.2013, 18:55
@Shyzune

Also ich zahl im Jahr als langjähriges Mitglied 60 Euro im Jahr und es hat sich schon längst gelohnt , einfach weil ich telefonisch oder vor Ort nachfragen kann , was ich machen soll . Mietrecht ist so umfangreich und es gibt tausende Urteile , wenn man da versucht auf eigene Faust zu handeln , kann das schiefgehen . Wenn ihr in einem größeren Ort wohnt , dann gibt es vielleicht auch mehrere Mietervereine . Also vergleichen und die Konditionen anschauen . Meist muß man als Neumitglied erstmal 24 Monate Mitglied werden , danach verlängert sich die Mitgliedschaft immer um 12 Monate .

Arglistige Täuschung des Maklers?

Nicht unbedingt Täuschung des Maklers aber bestimmt die des Vermieters.

Der Makler bekommt seine Informationen vom Vermieter. Wenn dieser Informationen bewusst zurückhält, woher soll der Makler dann alle Fakten kennen.

Gibts eine Möglichkeit aus dem Vertrag wieder rauszukommen fristlos?

Der Makler hat seine Arbeit getan, wenn, dann müsst Ihr den Vermieter verklagen, z.B. weil er Euch bestimmte Sachen verschwiegen hat, was zu beweisen wär. Es kommt aber darauf auch an, ob und was Ihr bei der Besichtigung gefragt habt.

Ich schick da eine Maler Firma vorbei..." Aha... Ok der Fleck war zu verschmerzen.

Es ist zu klären ob der Schimmel nur durch den Wasserrohrbruch verursacht wurde. Es reicht nicht einfach darüber zu pinseln.

Letzendlich müsst Ihr Euch an einen Anwalt wenden, wenn Ihr den Mietvertrag anfechten wollt bzw. die Kosten erstattet haben wollt.

Ich denke schon, dass hier Arglistige Täuschung vorliegt. In diesem Fall könntet ihr den Mietvertrag anfechten. Damit ist er von Anfang an unwirksam. Kaution wäre zurückzuzahlen, auch die Maklergebühr. Ihr werdet dort nicht glücklich, deshalb anfechten und erforderlichenfalls den Rechtsweg einschlagen, falls der Vermieter nicht drauf eingeht. Hier ein paar Urteile zu dieser Problematik: BGH GuT 2008.330; BGH NZM 2005,711; NZM 2001, 247; OLG Köln NJW-RR 98, 882

Kinnear  15.02.2013, 16:31

Grundsätzlich stimme ich Albatros ja zu aber in diesem Fall sehe ich das anders, dass in der Wohnung darüber ein Wasserschaden war ist eine Sache, dies sagt ja nicht aus, dass der Vermieter wusste, dass die Wohnung darunter nasse Wände hatt, ausserdem wurde der Schimmel ja erst nach abreißen der Tapeten bemerkt... ALSO, ich sehe dass so, die Gebäudeversicherung muss nun tief in die Tasche greifen.... Die Mängel müssen behoben werden und die Wohnung getrocknet, dann spricht nichts gegen einen Einzug. Die Unterbringung bis dahin übernimmt ebenfals die Versicherung.

albatros  16.02.2013, 08:57
@Kinnear

Doch, der V. hat's gewusst und nichts gesagt. Das nennt man (arglistige) Täuschung.