Wohnung sofort Kündigen wegen Schimmel?

6 Antworten

Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden. Dafür hat der Vermieter eine Versicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung, für die Ihr mit Euren Nebenkosten mit zahlt. Also habt Ihr auch Anspruch darauf, dass diese Versicherung eingeschaltet wird.

Diese Versicherung zahlt alle Schäden aus dem Leitungswasseraustritt und somit auch einen Mietausfall aufgrund geminderter Miete. Wieviel Euch zugestanden wird, könnte man über die Versicherung erfahren. Ob das dann zufriedenstellend ist, darüber könnte gegebenenfalls ein fachkundiger Rechtsanwalt aufklären.

Soviel zur Theorie:

Ich bin mir nicht sicher, ob ein Schaden aufgrund gerissener, bzw. undicht gewordener Fugen überhaupt noch als Leitungswasserschaden gilt. Das müßte endgültig geklärt werden.

Zudem ist man als Mieter verpflichtet, die Fugen immer wieder mal (z. B. beim Putzen des Bades) genauer zu betrachten und wenn man bemerkt, was sehr leicht möglich ist, dass sie nicht mehr dicht sind, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Tut man das nicht, haftet man als Mieter auch für die Folgeschäden. Darüber solltet Ihr auch gründlich nachdenken und Euch ggf. informieren.

EinGast99  04.07.2019, 20:30

Dafür hat der Vermieter eine Versicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung, für die Ihr mit Euren Nebenkosten mit zahlt. 

Du kennst den Versicherungsvertrag und die Nebenkostenabrechnung? Hut ab.

bwhoch2  04.07.2019, 22:40
@EinGast99

Da staunst Du, was?

Aber eigentlich hat doch jeder Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung und Leitungswasserschäden gehören doch zum Standardumfang. Und wer als Vermieter diese Versicherung nicht an seine Mieter anteilig umlegt, dem ist auch nicht zu helfen. Aber weiß, vielleicht hat man es hier mit einem total unfähigen Hauseigentümer und Vermieter zu tun.

EinGast99  05.07.2019, 15:15
@bwhoch2

Eigentlich und abrechnen und dumm .... diese Versicherung ist keine Pflicht. Also zählt nur Tatsachen, die kennen wir nicht!

imager761  05.07.2019, 08:50
Es handelt sich um einen Leitungswasserschaden.

Falsch. Hier ist kein "aus Wasserinstallation bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser", etwa ein Rohrbruch schadensursächlich, sondern der Fallschilderung nach ein Wasserschaden, "der wohl von der Dusche kommt weil die Verfugung nicht mehr intakt war".

Dafür hat der Vermieter eine Versicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung, für die Ihr mit Euren Nebenkosten mit zahlt.

Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Im Ggs. zu Kraftfahrzeugen gibt es bei Immobilien keine Pflichtversicherung :-)

bwhoch2  05.07.2019, 23:17
@imager761

Was ich schon im Nachsatz vermutet habe. Danke! Bleibt dann noch die Frage, inwieweit die Mieter selbst am Wasserschaden schuld sind, weil sie trotz defekter Abdichtung dennoch einfach weiter geduscht haben.

  1. Ja, du kannst die Miete mindern, taggenau seit dem der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hat. Zur Höhe der Minderung möchte ich micht nicht äußern, da sind andere wesentlich versierter als ich.
  2. Fristlos kündigen kannst du nicht. Der Vermieter hat Kenntnis von dem Mangel und hat bereits mit der Schadensbeseitigung begonnen. Alles auf einmal geht wohl nicht. Fristlos hieße sofort - wo willst du denn auf die Schnelle hin? Es ist ja nicht so, dass an jeder Ecke eine Wohnung leer steht, die nur auf euch wartet.

Sie können fristgerecht kündigen. Fristlos geht nicht. Der Schrank muss von der Wand abgerückt werden, damit die Luft dahinter zirkulieren kann. Das Zimmer richtig lüften bei Stoßlüftung morgens und abends für mindestens eine halbe Stunde.

Wohnung sofort Kündigen wegen Schimmel?

Das ist wohl nur möglich, wenn die Wohnung unbewohnbar ist. Fristlos bedeutet ohne Frist; also nicht erst wochenlang Wohnung suchen und dann fristlos kündigen.

Das wars jetzt zum Thema fristlos kündigen.

Mein Mann sprach unseren Vermieter dann auf eine Mietminderung an, was laut dem Vermier wohl nicht geht aus rechtlicher Sicht.

Man darf nicht alles glauben was Andere erzählen.

Mietminderung beantragt man nicht, man fragt auch nicht den Vermieter, sondern man macht sie angemessen nach vorheriger nachweislicher Mängelanzeige.

zu 1: Ja

zu 2: Nein

Das Problem ist, dass ihr wohl alles mündlich gemacht habt. Richtig wäre gewesen, die beschriebenen Mängel schriftlich zu erwähnen mit angemessener Frist zur Beseitigung. Wäre diese Frist fruchtlos verlaufen, hätte man über fristlose Kündigung nachdenken können. So aber nicht.

Ich gehe davon aus, dass ein Baumangel ursächlich ist und kein Heiz- und Lüftungsschaden, sonst geht der Schuss sehr nach hinten los.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung