Arbeitsplatz (Personalakte)

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur Du oder ein von Dir Bevollmächtigter hat Einsicht in Deine Personalakte. Jeder Arbeitgeber führt eine neue Personalakte. (neue Firma - neues Glück!). Dein früherer Chef muss Deine Personalakte zwar noch nach den gesetzlichen Vorschriften etliche Jahre aufbewahren (z. B. um evtl. Fehlmeldungen an die Sozialversicherung überprüfen zu können) aber ansonsten hat er sie streng unter Verschluss aufzubewahren.

Es dürfen nach dem Datenschutzgesetz nur die Daten erhoben und gespreichert werden, die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind. Die Daten aus Deiner früheren Firma sind dazu nicht erforderlich.

Mit Deiner neuen Bewerbund erhält Dein neuer Arbeitgeber ja von Dir alle erforderlichen daten (Zeugnis, Bewerbungsschreiben, Passbild, Führungszeugnis, Sozialversicherungsnummer...). Es ist also nicht wie bei einer Schulakte, die einen bis zum Ende der Schulzeit verfolgt, mit allen Missetaten!

MiiNr3 
Fragesteller
 09.10.2011, 17:30

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Hallo MiiNr3, Dein vorheriger Arbeitgeber darf deinem neuen AG noch nicht einmal anbieten, auf Nachfrage weitere Informationen über Dich zu geben als die im Arbeitszeugnis stehenden. Die Weitergabe der Personalakte ist daher ein absolutes "no go"!

Nein, darf er nicht, das wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Nein, ohne deine Erlaubnis dürfte er noch nicht mal mit dem alten Arbeitgeber über dich sprechen.

thailao  08.10.2011, 19:47

Richtig, wird aber trotzdem manchmal gemacht. Man hat mich auch schon mal angerufen und wollte Infos von einem Mitarbeiter, habe ich nicht gemacht, aber versucht wird das manchmal.

Nein, der zukünftige Arbeitgeber darf nicht in die Akte sehen. Wer in die Akte einsehen darf ist im Gesetz geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__83.html

Das aktuelle Zeugnis von deinem jetzigen Arbeitgber musst du ihm vorlegen.