Bleibt eine Anzeige für immer in der Akte?

8 Antworten

nichts so wirklich...anzeige wegen diebstahls die (meine ich) nach 7 jahren gelöscht wird...du kannst dich aber mit sicherheit nett entschuldigen, die ware ersetzen und vlt den hof fegen und so ziehen die die anzeige eventuell zurück...denke dass die da kulant reagieren werden :)

HIER DIE RICHTIGE ANTWORT:

Ob und in welche Regsiter etwas eingetragen wird, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

Bei einer (hier zu erwartenden) Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister.

Eingetragen wird die Sache ins ZStV (Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft) für 2 Jahre und in die Datenbanken der Polizei (für 10 Jahre). In letzteres hat aber nur die Polizei Einblick. Ins ZStV haben Gerichte und StA'en Einblick (aber auch nur zum Zweck der Strafverfolgung)

ABER: ICH VERMUTE, DIE ANZEIGE WIRD WEGEN GERINGFÜGIGKEIT EINGESTELLT. DAS HEIßt: KEINE EINTRAGUNG !

LG Wei Shen

lelia2011 
Fragesteller
 23.07.2013, 18:11

Vielen dank für die ausführliche antwort!

Deine Frage kann ich nicht sicher beantworten. Aber ich glaube, die bleibt für immer drin stehen. Und noch dazu: Klauen ist sowas von total bescheuert und ich werde es nie verstehen, wie man Klauen kann. Wie würdest du es finden, wenn jemand dein Bett mitnimmt oder dein Handy oder deinen PC oder Fernseher??? Findest bestimmt auch nicht witzig, oder???

lelia2011 
Fragesteller
 23.07.2013, 18:06

hab ich hier nach deiner meinung gefragt wie du es findest dass ich geklaut hab? Nein! ich weis dass es dumm war! kümmer dich wenigstens um dein zeug wenn du mir nicht weiterhelfen kannst/willst!!

Das hängt ganz maßgeblich davon ab, was und wieviel du geklaut hast. Wenn es nur eine "Kleinigkeit" aus einem Klamottenladen war, bekommst du hoffentlich 10 Sozialstunden aufgebrummt in einem Altersheim.

Du bist erst 14, also strafunmündig. Die Anzeige wird gerichtlich fallen gelassen und eingestellt, da du ja erst 14 bist. Dadurch wird wahrscheinlich keine Eintragung vorgenommen.

LG Wei Shen

Ronox  23.07.2013, 18:02

Ab 14 ist man strafmündig und nicht mehr strafunmündig, s. § 19 StGB.

WeiShen  25.07.2013, 17:45
@Ronox

Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor

DU LIEGST FALSCH

Atzea  23.07.2013, 18:03

Völlig falsch, siehe Ronox.

WeiShen  23.07.2013, 18:07
@Atzea

Ist nicht falsch, da es eine Ersttat ist. !!!!! Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.

HIER DIE RICHTIGE ANTWORT:

Ob und in welche Regsiter etwas eingetragen wird, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

Bei einer (hier zu erwartenden) Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister.

Eingetragen wird die Sache ins ZStV (Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft) für 2 Jahre und in die Datenbanken der Polizei (für 10 Jahre). In letzteres hat aber nur die Polizei Einblick. Ins ZStV haben Gerichte und StA'en Einblick (aber auch nur zum Zweck der Strafverfolgung)

ABER: ICH VERMUTE, DIE ANZEIGE WIRD WEGEN GERINGFÜGIGKEIT EINGESTELLT. DAS HEIßt: KEINE EINTRAGUNG !

LG Wei Shen

WeiShen  25.07.2013, 17:44
@Atzea

Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor.

Atzea !

WeiShen  25.07.2013, 17:45
@Atzea

DU LIEGST FALSCH!

Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das** vollendete** 14. Lebensjahr vor