Arbeitslosengeld nach Ausbildung trotz Au Pair?!

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falls ich Dich richtig verstehe, fragst Du, ob Du ab jetzt bis zum Abflug nach Amerika Anspruch auf ALG hast.

Nun, das kann ich Dir nicht beantworten, sollte aber möglich sein. Falls Du einen Anspruch hast, kannst Du ihn natürlich nutzen und Dich bei Vorstellungsterminen bzw. Bewerbungen saudumm anstellen, sodass Dich keiner anstellen möchte.

Von Deinem Au-Pair-Ziel solltest Du in der Agentur nichts sagen.

Sunshine390 
Fragesteller
 13.06.2011, 00:05

Ok. Vielen Dank ;-)

Hallo Sunshine,

ich gehe mal davon aus das es eine normale Ausbildun (betrieblich) war.Damit hättest du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld - viel ist es nich (ca. 60% vom netto).Bis zu dem Zeitpunkt in dem du in die USA gehst kannst du deinen Anspruch auch geltend machen und Arbeitslosengeld beziehen.Es ist auch kein Problem das von vorneherein dem Berater zu sagen - je nach dem wie kurz die Zeit ist - wirst du vermutlich in Ruhe gelassen :-)Die Idee von dem Ganzen nichts mitzuteilen halte ich nichts , denn du wirst vermutlich Vermittlungsvorschläge und Einladungen bekommen. Kommst du dann nicht oder bewirbst dich nicht, kann das Ganze bis zu einer Strafanzeige wegen Leistungsmissbrauch gehen !

Vielleicht ist dieser Link für dich noch hilfreich: http://www.arbeitsagentur.de/nn_566334/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/Arbeitsmarktzulassung/arbeitnehmer/amz-aupair.html

Oben rechts ist die Nummer der ZAV - die können dir weiterhelfen, denn als Au Pair bekommst du ja auch Geld.

Nach dem Ende des Aufenthaltes kannst du dich dann neu Arbeitslosmelden und den restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.

Grüße Bali

Wenn du jet zt bereits weißt, dass du im Winter weg willst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja eigentlich gar nicht zur Verfügung. Also steht dir AlG überhaupt nicht zu. Sieh zu, dass du dir bis dahin etwas Geld durch Jobs zusammen sparst. Dass du dich bewerben "musst" ist natürlich ganz schlimm.

Hallo,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man, wenn man der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und tatsächlich Arbeit sucht.

Ideal wäre doch jetzt eine befristete Stelle im gelernten Beruf und nach der Au-pair-Tätigkeit eine unbefristete Stelle.

Viele Firmen suchen auch gezielt Mitarbeiter für kurze Zeiträume.

Egal, wie man sich entscheidet, sollte man die Zeit nach der Au-pair-Tätigkeit im Auge behalten. Manchmal wird die Au-pair-Tätigkeit abgebrochen und man ist ganz schnell wieder in Deutschland.

Viele Firmen suchen auch gezielt Mitarbeiter für kurze Zeiträume.

Gruß

RHW

Als Aupair hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung

Sunshine390 
Fragesteller
 13.06.2011, 00:02

Und innerhalb der Monate bis November/ Dezember auch kein Arbeitslosengeld?Dann erzähle ich meinem Berater dann am Besten vorerst mal nichts davon, oder?

chicaBlue  13.06.2011, 22:48
@Sunshine390

Manchmal ist Schweigen Gold