Arbeitsagentur fordert BAB zurück, muss ich zahlen?
Hallo,
mein Mann ist jetzt im dritten Ausbildungsjahr und bekommt BAB. Vor kurzem mussten wir die Steuererklärung seiner Eltern, an die Agentur für Arbeit schicken. Daraufhin bekamen wir einen Brief in dem stand, dass das Amt uns zu wenig Geld gezahlt hat und das wir Geld zurück bekommen werden. Heute kam der Brief mit der neuen Berechnung, wir müssen 780 € zurück zahlen ?! Anscheinend haben die uns ein Jahr zu viel gezahlt. Wovon wir nichts wussten, weil die BAB sowieso gekürzt wurde um 50 €, weil er vom Betrieb mehr Geld bekommen hat.
Nun stellt sich mir die Frage, muss ich das bezahlen ? Ich meine, das ist doch nicht unsere Schuld, das die sich verrechnen ?
Kann man dagegen vorgehen ?
Über hilfreiche Antworte, würde ich mich sehr freuen.
LG
2 Antworten
Gegen diesen Bescheid kann man zwar Widerspruch einlegen, aber zuviel bezahlte Sozialleistungen werden immer zurück gefordert.
Ich meine, das ist doch nicht unsere Schuld, das die sich verrechnen ?
Es mag wohl nicht Eure Schuld sein, aber das ändert nichts an der Rückforderung & der Pflicht zuviel bezahlte Leistungen zurück zu zahlen.
In der Regel kann man aber eine Ratenzahlung vereinbaren.
Wenn der BAB - Anspruch auf Grund der fehlenden Steuererklärung nur vorläufig berechnet werden konnte,dann wird euch wohl nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen !
Könnt ihr das nicht in einem Betrag,dann solltet ihr eine Ratenzahlung vereinbaren.
Ich würde dann an seiner Stelle mal prüfen,in wie weit er diese Rückforderung dann bei den Eltern geltend machen könnte,denn diese sind ja sicher noch zum Unterhalt verpflichtet,wenn du es als Ehepartner nicht leisten kannst.