Muss man die Selbstbeteiligung vom Anwalt jedes mal zahlen ?
Es geht um Arbeitsrecht da haben wir einen Anwalt genommen . Er hat er Brief geschrieben. Das wir dir Selbstbeteiligung zahlen müssen ist klar. Und nun nach 1 Monat etwa kam nun eine Antwort zurück. Muss ich die Selbstbeteiligung noch mal zahlen wenn er moch mal einen Brief schreibt ? Die Selbstbeteiligung im ersten Mal wurde noch nicht vom Konto abgezogen
6 Antworten
Du zahlst eine Selbstbeteiligung "pro Fall". Also immer nur einmal bis zu Abschluß dieses "Falls". Die Selbstbeteiligung muss nicht an den Anwalt, sondern an die Rechtschutzversicherung gezahlt werden.
Wie schon gesagt. Die Selbstbeteiligung bezieht sich immer auf einen bestimmten Fall. Es kann schon sein das der Anwalt mehrer Fälle draus macht, aber nur mit Deiner Zustimmung und eindeutig. Nie weil er eben will.
Nur bei einem neuen Rechtsfall ist die SB wieder fällig ;-)
Gruß siola55
Die Selbstbeteiligung fällt nur bei verschiedenen Rechtsfällen jedesmal neu an, sonst nicht.
Die fällt nur für den entsprechenden Fall an; also nur einmal.
Die Selbstbeteiligung im ersten Mal wurde noch nicht vom Konto abgezogen.
Die wurde bei mir auch erst später verlangt.