Muss man die Selbstbeteiligung vom Anwalt jedes mal zahlen ?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du zahlst eine Selbstbeteiligung "pro Fall". Also immer nur einmal bis zu Abschluß dieses "Falls". Die Selbstbeteiligung muss nicht an den Anwalt, sondern an die Rechtschutzversicherung gezahlt werden.

Wie schon gesagt. Die Selbstbeteiligung bezieht sich immer auf einen bestimmten Fall. Es kann schon sein das der Anwalt mehrer Fälle draus macht, aber nur mit Deiner Zustimmung und eindeutig. Nie weil er eben will.

Nur bei einem neuen Rechtsfall ist die SB wieder fällig ;-)

Gruß siola55

Die Selbstbeteiligung fällt nur bei verschiedenen Rechtsfällen jedesmal neu an, sonst nicht.

Die fällt nur für den entsprechenden Fall an; also nur einmal.

Die Selbstbeteiligung im ersten Mal wurde noch nicht vom Konto abgezogen. 

Die wurde bei mir auch erst später verlangt.