Arbeits Unfall an einer nicht TÜV geprüften Maschine??

10 Antworten

Meines Wissens nach, was die Inbetriebnahme einer Produktionseinrichtung angeht, ist dies in der Betriebsstättenverordnung genau beschrieben, was die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitseinrichtungen angeht. Eine Inbetriebnahme einer nicht den Bestimmungen erforderlichen Einrichtung ist ein grober Verstoß und die Verantwortung obliegt dem Firmeninhaber bzw. dem Geschäftsführer.

Weiterhin muss jeder Arbeitsunfall durch den behandelnden Arzt den Vorfall dokumentieren und diesen unverzüglich der BG melden. Die BG wird sich dann mit der Betriebsleitung in Verbindung setzen, was in dem Falle rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen mit sich bringt.

Ich würde mich an deiner Stelle mal von einem Fachanwalt beraten lassen. Gerade wegen der erlittenen Verletzung und der evtl draus resultierenden Beeinträchtigung der Beweglichkeit deines Fingers. Ein Fachanwalt kann dir hierüber genauere Informationen geben und wird dir sagen wie hier die weitere Vorgehensweise ist.

Du gehst zum D-Arzt, dieser nimmt den Arbeitsunfall auf, behandelt dich und meldet es es der Berufsgenossenschaft. Diese wird sich an deinen Arbeitgeber wenden.

Anklage kannst du nicht erheben, das macht der Staatsanwalt. Du kannst dich an einen Anwalt wenden, dieser wird dich beraten.

Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, solltest du dich gar nicht auf Diskussionen einlassen. Wenn es tatsächlich eine in Deutschland nicht zugelassene Maschine ist, hat der Betrieb ein gewaltiges Problem.

Melde es vorsichtshalber SELBST an die Berufsgenossenschaft. Die wird dann alles weitere in die Wege leiten.

Vorrangig ist/ war dieser Arbeitsunfall unverzüglich !! der zuständigen BG zu melden. Die werden im Falle X schon aktiv werden.

Was sagt der behandelnde Durchgangsarzt?

Dafür dürfte sich die Berufsgenossenschaft brennend interessieren, wenn ihr an nicht tüv geprüften Maschinen arbeiten müsst

melde das also