Arbeitgeber zahlt nach Kündigung weniger Gehalt obwohl auf d.Gehaltszetteln davor mehr bezahtl wurde
Hallo zusammen, ich bin neu hier und ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Da ich seit 3 Wochen bis einschließlich Ende Mäz krankgeschrieben bin, hat mein Arbeitgeber mich am 15.02. fristgerecht zum 15.03 wegen der Krankschreibung gekündigt. Nun bin ich nur wegen der Kündigung sauer, sondern geschockt als ich die Gehaltsabrechnung für Feburuar per Post erhalten habe.
Er hat mir statt bisher 2600 € Brutto nur 2280 € Brutto bezahlt.
In meinem Arbeitsvertrag stehen zwar die 2280 € Brutto jedoch hat nach Ende der Probezeit 2600 € Brutto versprochen und auch immer bezahlt. Ich habe die Probezeit im August 2012 schon beendet. Also habe ich seit Sept. 2012 immer 2600 € Brutto bekommen.
Nun die Frage: Ist es gerechtfertigt, dass er mir jetzt einfach weniger bezahtl hat, obwohl auf den letzten Gehaltsabrechnung immer 2600 € standen. Leider wurden die 2600 € nur mündlich vereinbart, es steht halt nur auf den Gehaltszetteln.
Kann ich dagegen klagen? Wie viel Chancen hätte ich?
Vielen Dank euch allen.
6 Antworten
- Wenn du der Meinung bist, er hat dich zulässiger Weise wegen der Krankheit gekündigt dies aber nicht zutrifft oder gerechtfertigt ist = Klage spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung nach dem KSchG
- Wenn weniger Gehalt bezahlt wird als vereinbart = Klage auf Zahlung von vereinbarter Vergütung
Deine Chancen stehen bei 80:20 zu deinen Gunsten - können höher sein wenn ich den Arbeitsvertrag kennen würde.
geht beides nicht, weniger zahlen und Kündigung wegen Krankheit in diesem Fall
Ich weiß nicht mit was für einem Klammerbeutel du gepudert bist - aber wer bitte sagt man könne nicht wegen einer Krankheit kündigen?
deine Chancen stehen gut. Wenn der AG irgendwas regelmäßig zahlt, ergibt sich daraus ein Anspruch. Außerdem wurde das ja vereinbart - wenn auch nur mündlich. Jeder Richter würde dir glauben.
geht beides nicht, weniger zahlen und Kündigung wegen Krankheit in diesem Fall. Ab zum Anwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Die Zahlung des Gehaltes ist nicht richtig. Während einer AUB bekommst Du Entgeltfortzahlung. Das ist ein Durchschnittswert aus den letzten drei Monaten. Also muß er dem gezahlten Gehalt entsprechen.
Auf Deiner Kündigung steht aber nicht drauf das Du wegen der Krankheit gekündigt bist. Das wäre sehr ungewöhnlich und anfechtbar.
Sofern in den 2600 keine Zusatzleistungen inbegriffen waren (Überstunden etc,) hast gute Chancen. Er muss jedenfalls erklären, warum diese Minderung zustande kommt. Du musst ja sowieso zum Arbeitsamt, die können Dir Fragen beantworten, wohin Du Dich wenden kannst. Notfalls direkt an das Arbeitsgericht bzw Sozialgericht wenden. Jedenfalls alle Unterlagen bereithalten (besonders auch die Kontoauszüge, wo die höhere Zahlung hervorgeht)